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Klimaschutz: Junge Umweltaktivisten reichen Verfassungsbeschwerde ein

Der Klimawandel verbaue ihre Zukunft und berühre ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit. Neun junge Menschen wollen deshalb vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Unterstützt werden sie von mehreren Umweltschutzorganisationen - die in der Vergangenheit ganz ähnliche Schritte unternommen haben.
Demonstration für Klimaschutz

Eine Gruppe von Klimaschutzaktivisten um Fridays-for-Future-Mitgründerin Luisa Neubauer hat angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Die neun jungen Erwachsenen sind zwischen 17 und 32 Jahren alt und wollen mit ihrem Schritt die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz bewegen. Diese habe mit ihrem Klimaschutzgesetz ein »unschlüssiges, ungeeignetes und mit Schutzpflichten unvereinbares Gesetz erlassen, (...) das der Generation der Beschwerdeführer die Entscheidungsmöglichkeit über ihre eigene Zukunft nimmt«, heißt es in einem Begründungsschreiben.

Der Vorstoß wird unter anderem von Greenpeace, Germanwatch, der Deutschen Umwelthilfe und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) unterstützt. Die Organisationen sind in der Vergangenheit selbst juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen. Der BUND hat beispielsweise bereits 2018 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Greenpeace klagte hingegen mit mehreren Biolandwirten vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das die Klage im Oktober 2019 jedoch abgewiesen hat.

Die früheren Beschwerden richteten sich in erster Linie auf die deutschen Klimaschutzziele für 2020. Der Vorstoß der Fridays-for-Future-Aktivisten zielt nun hingegen auf das Jahr 2030. Deutschland müsse bis dahin deutlich mehr Emissionen einsparen als geplant, damit es eine Chance gebe, das vom Pariser Klimaabkommen anvisierte 1,5-Grad-Ziel einzuhalten. Statt 55 Prozent seien 70 Prozent Reduktion gegenüber 1990 notwendig, damit Deutschland das Minimum des global Notwendigen leiste.

Juristisch begründen die Aktivisten ihre Beschwerde unter anderem mit dem Recht auf Zukunft aus Artikel 1 des Grundgesetzes, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) sowie dem Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz, wie es Artikel 12 des Grundgesetzes vorsieht. All dies sei durch die globale Erwärmung gefährdet.

Mehrere der Beschwerdeführer sind auf Nordseeinseln aufgewachsen, wo ihre Familien in der Biolandwirtschaft oder im Tourismus tätig sind. Sie seien daher besonders stark vom Klimawandel betroffen, könnten sich aber allein durch ihre demokratischen Rechte und insbesondere Wahlen nicht schützen, heißt es in dem Begründungsschreiben.

Ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde annehmen wird, ist derzeit noch offen. Die Initiatoren erhoffen sich mittelfristig einen ähnlichen Ausgang wie in den Niederlanden: Dort muss die Regierung nach einer ähnlichen Klage kurzfristig zusätzliche Klimaschutzbemühungen umsetzen, wie das oberste Gericht des Landes Ende 2019 entschied.

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