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Nachgehakt: Kennt ein Computer Gut und Böse?


"Wo man singt, da laß dich ruhig nieder
Böse Menschen kennen keine Lieder." Durch schlichtes Hinhören wären Gut und Böse zu unterscheiden: welch herzerwärmender Gedanke. Doch leider: Man erkennt einen Kriminellen nicht an der Unfähigkeit zu singen, ebensowenig wie an Haar- und Barttracht, unstetem Blick oder ähnlichen vulgär-kriminalistischen Merkmalen. Diese sind eben nicht ursächlich mit verbrecherischer Aktivität verknüpft und deshalb relativ leicht abzulegen. Wer von den Ermittlungsbehörden nicht behelligt werden will, geht zum Friseur, legt sich gediegene Kleidung zu und würde zur Not auch Gesangsunterricht nehmen. Ist das Bestreben, die eigene Identität zu verbergen, ein Merkmal, das einen Anfangsverdacht rechtfertigt? Das kommt auf die Situation an. Es gibt kein Vermummungsverbot bei Demonstrationen, aber für jeden Kraftfahrzeughalter den Zwang, die eigene Identität – über das Kennzeichen – offenzulegen. Die Anonymität des Telephonverkehrs war Gegenstand heftiger Diskussionen (Spektrum der Wissenschaft, September 1992, Seite 117). Das Bestreben, den Inhalt einer Nachricht geheimzuhalten, gilt in der Regel nicht als verbrechensspezifisch. Immerhin hat das Briefgeheimnis Verfassungsrang. Um so sonderbarer wirkte das, was die Regierung der USA vor wenigen Jahren mit dem „Clipper-Chip“ plante: Man wollte für möglichst jede verschlüsselte Kommunikation im Internet das Verfahren zur Verschlüsselung vorschreiben – zu realisieren mit einem Stück Hardware, eben dem Clipper-Chip, der mit einer Art Nachschlüssel versehen sein sollte. Mit diesem Code hätten staatliche Behörden Clipper-Chip-verschlüsselte Nachrichten nachträglich lesbar machen können. Selbstverständlich sollte der Nachschlüssel bei einer eigens dafür gegründeten Behörde hinterlegt und nur auf richterlichen Beschluß herausgegeben werden. Der Clipper-Chip konnte sich nicht durchsetzen. Einerseits ist das in den USA durchaus verbreitete Mißtrauen gegen den Staat nicht unbegründet. In vielen Angelegenheiten ist der Staat selbst Partei, zum Beispiel als Auftraggeber für große Beschaffungsprojekte, oder er verhält sich so: Gerade die Geheimdienste der USA sind mehrfach in den Verdacht geraten, durch Abhören gewonnene Informationen – zum Beispiel Angebote – ausländischer Firmen an einheimische zu verraten und ihnen dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Andererseits ist die Vorstellung naiv, ein Verbrecher würde aus Furcht vor der Entschlüsselung auf die Verwendung des Clipper-Chips verzichten und dadurch – weil praktisch alle anderen ihn benutzen – ebenso auffallen wie ein Auto ohne Kennzeichen. Dieser Versuch, Gut und Böse zu unterscheiden, ist leicht zu unterlaufen. Der Gauner muß seine Nachrichten nur mit einem anderen Verfahren vorverschlüsseln, so daß das Ohr an der legitimierten Hintertür den amtlichen Lauschern nichts einbringt. Bei so mageren Erfolgsaussichten schien das Projekt Clipper-Chip von Anfang an nicht plausibel begründet, und das weckt sogleich den nächsten Verdacht: Der US-Geheimdienst habe in den Clipper-Algorithmus eine zweite Hintertür eingebaut, um Internet-Post routinemäßig mitlesen zu können – eine Informationsquelle, die durch die zunehmende Verwendung der Kryptographie zu versiegen droht. Wenn es dieses Vorhaben gibt, dann gehört es zu den zahlreichen Formen der Rasterfahndung: Man filtert eine unübersehbare Datenflut mit automatischen Verfahren auf Merkmale für kriminelle Aktivität. Das Bundeskriminalamt hat in den siebziger Jahren Terroristen daran zu erkennen versucht (manchmal mit Erfolg), daß sie Miete, Strom- und Telephonrechnung bar bezahlten. Neuerdings sollen Computer den internationalen Fernsprechverkehr auf bestimmte Schlüsselwörter wie „Rauschgift“ oder „Heroin“ durchhorchen. Nur sind Merkmale, die ein automatisiertes, auf immense Datenmengen anzuwendendes und deshalb unvermeidlich sehr schematisches Verfahren findet, zwangsläufig wenig verbrechensspezifisch – ungefähr so aussagekräftig wie die Unfähigkeit zu singen. Vor allem aber sprechen sie sich herum, gerade wenn sie durch Ermittlungserfolge Wirkung zeigen. Und flugs werden die Verbrecher sich anpassen und „singen lernen“: sich eine bürgerliche Existenz samt Bankkonto zulegen, ein unverfängliches Code-Wort für „Heroin“ vereinbaren und so weiter. Gerade im Internet gibt es viel mehr Möglichkeiten, sich zu verstellen, als in der materiellen Welt, wo man sein Gesicht vorzeigen muß. Es hilft nichts: Ein automatisches Massensuchverfahren ist zur Unterscheidung von Gut und Böse so ungeeignet wie ein herkömmliches Vorurteil. Die Verbrechensbekämpfer müssen schon nach spezifischen Merkmalen suchen. Die gibt es – zumindest in der realen Welt: Der Besitz von Sprengstoff, Heroin oder Banknoten in der Größenordnung von mehreren Kilogramm ist ein ziemlich untrügliches Kennzeichen. Aber die zu finden ist mühsam – wie schon immer.


Aus: Spektrum der Wissenschaft 3 / 1999, Seite 100
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH

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