Deanna Kuhn ist Professorin für Psychologie an der Columbia University in New York und Herausgeberin der Zeitschrift »Cognitive Development«.
Da traf Sie wirklich keine Schuld: Die alte Dame war Ihnen so plötzlich vors Auto gelaufen, dass Sie nicht mehr bremsen konnten. Jetzt stehen Sie vor Gericht. »Fahrlässige Tötung« lautet die Anklage. Der Richter wird anhand von Indizien entscheiden – Bremsweg, Zeugenaussagen, gerichtsmedizinische Untersuchungen. Sie können nur hoffen, dass er zum richtigen Schluss kommt: Nicht Sie haben den Unfall verursacht, es war das Opfer!
Wenn Sie wüssten, wie vielen Einflüssen unser logisches Denken unterliegt, müsste Ihnen allerdings angst und bange werden. Ein Richter wird zwar mehr noch als die meisten anderen Menschen darum bemüht sein, sein Urteil auf logische Beweisführung zu gründen. Schließlich darf er sich nur auf die vorgelegten Beweise stützen und sich nicht von dem beeinflussen lassen, was ihm sonst noch in den Sinn kommt. Doch vor unbewussten Assoziationen ist auch er nicht gefeit
Die Lösung des Beispiels aus dem Kasten (G&G 11/07, S. 37) enthält meiner Meinung nach folgenden Fehler:
So wie die Aufgabe definiert ist, hilft es durchaus, K umzudrehen, denn es könnte ja auf der Rückseite ein Vokal stehen - dann würde die Regel nicht stimmen.
Andersherum:
(1) Die Lösung passt, falls die Aufgabe etwas "restriktiver" definiert wird (genauer: die Beschriftung der Karten), z.B. indem spezifiziert wird, dass immer auf der einen Seite ein Vokal und auf der anderen Seite ein Buchstabe steht - was der Autor wahrscheinlich annimmt, aber vergisst zu spezifizieren (es wird nur gesagt: "... vier Karten, die jeweils auf Vorder- und Rückseite beschrieben sind.").
(2) Die Lösung passt auch, wenn die Regel etwas "restriktiver" definiert wird, wie folgt:
"Wenn auf einer Seite ein Vokal steht und auf der anderen Seite eine Zahl, dann ist diese Zahl gerade."
[Nebenbei: der Vorschlag (2) ist allgemeiner als (1), aber ich nehme an dass der Autor an (1) gedacht hat.]
Gerade in einem Artikel über logisches Denken, sollte ein Beispiel wie dieses korrekt sein.
Gruß
Marcel Gabor
P.S.: Ich bin trotzdem ein zufriedener Leser Ihrer Zeitschrift, vom ersten Heft an.
Antwort der Redaktion: Sehr geehrter Herr Gabor,
vielen Dank für Ihren Hinweis!
Sie haben natürlich Recht: Gemeint war, dass jede Karte auf einer Seite mit einem Buchstaben, auf der anderen Seite mit einer Zahl beschrieben ist (und nicht etwa beide Seiten mit Buchstaben oder Zahlen beschrieben sein könnten). Diese Spezifizierung ist offenbar einer unzulässigen Verkürzung zum Opfer gefallen.
Wir bitten dies zu entschuldigen!
Eine Berichtigung folgt voraussichtlich in der Januar-Ausgabe, da die Leserbrief-Seite des Dezember-Hefts schon fertig gestellt ist.
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1. Ein klassisches Experiment
25.10.2007, Marcel GaborSo wie die Aufgabe definiert ist, hilft es durchaus, K umzudrehen, denn es könnte ja auf der Rückseite ein Vokal stehen - dann würde die Regel nicht stimmen.
Andersherum:
(1) Die Lösung passt, falls die Aufgabe etwas "restriktiver" definiert wird (genauer: die Beschriftung der Karten), z.B. indem spezifiziert wird, dass immer auf der einen Seite ein Vokal und auf der anderen Seite ein Buchstabe steht - was der Autor wahrscheinlich annimmt, aber vergisst zu spezifizieren (es wird nur gesagt: "... vier Karten, die jeweils auf Vorder- und Rückseite beschrieben sind.").
(2) Die Lösung passt auch, wenn die Regel etwas "restriktiver" definiert wird, wie folgt:
"Wenn auf einer Seite ein Vokal steht und auf der anderen Seite eine Zahl, dann ist diese Zahl gerade."
[Nebenbei: der Vorschlag (2) ist allgemeiner als (1), aber ich nehme an dass der Autor an (1) gedacht hat.]
Gerade in einem Artikel über logisches Denken, sollte ein Beispiel wie dieses korrekt sein.
Gruß
Marcel Gabor
P.S.: Ich bin trotzdem ein zufriedener Leser Ihrer Zeitschrift, vom ersten Heft an.