Pro: Suizidhilfe ist Lebenshilfe
Schwerstkranke brauchen die Gewissheit, dass sie ihr Leben beenden können, wenn es ihnen unerträglich wird.
Wie im Fall Bridgman versuchen immer wieder Menschen einem qualvollen Tod durch Selbsttötung zuvorzukommen. Auf diese Weise sterben jedes Jahr Hunderte von Menschen, die durchaus bereit gewesen wären, noch einige kostbare Wochen, Monate, ja möglicherweise sogar Jahre weiterzuleben. Alles, was sie sich wünschen, ist die Garantie, dass unsere Gesellschaft ihnen einen Weg aus dem für sie unerträglichen Leiden bietet. Das bloße Wissen um die Möglichkeit, einem als unwürdig empfundenen Sterben jederzeit entfliehen zu können, würde ihnen die Kraft geben, länger und beruhigter zu leben.
Dies ist keine bloße Spekulation, sondern basiert auf Fakten. Seit der US-Bundesstaat Oregon im Jahr 1997 den "Death With Dignity Act" erlassen hat, dürfen sich dort terminal erkrankte Patienten von ihrem Arzt ein Rezept für eine tödliche Dosis eines Barbiturats ausstellen lassen. Damit können sie ihrem Leben – sollte ihnen ihr Leiden unerträglich werden – notfalls selbst ein Ende setzen.
Zwischen 1997 und 2009 haben alles in allem 460 Patienten diese Möglichkeit des ärztlich assistierten Suizids genutzt. Das entspricht rund 40 Menschen pro Jahr. Gut ein Drittel der Patienten, die sich ein letales Medikament aushändigen ließen, haben aber letztlich gar keinen Gebrauch von ihm gemacht. So sind 2009 beispielsweise 95 Rezepte ausgestellt worden, doch nur 53 Patienten haben sich mit dem ausgehändigten Mittel wirklich getötet.
Mehr als einem Drittel der Patienten genügte es offenbar zu wissen, dass es eine Hintertür gibt – sie starben friedlich eines natürlichen Todes.
Da in der Schweiz nicht nur tödlich, sondern auch unheilbar erkrankte Patienten eine Beihilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen können, ist die Zahl der potenziell Betroffenen bei den Eidgenossen sogar noch weit höher als in Oregon. Ähnlich wie in den USA zeigen die Statistiken der Schweizer Sterbehilfeorganisation "Exit", dass dort nur 50 Prozent der Menschen, denen eine Sterbebegleitung zugesichert worden war, wirklich von ihr Gebrauch machten.
Vielleicht noch eindrucksvoller ist diese Tatsache: Von den rund 1500 Personen, die jährlich ein Beratungsgespräch mit Mitarbeitern von "Exit" führen, rücken etwa 1000 von dem Vorhaben, sich selbst zu töten, wieder ab. Bereits ernst genommen zu werden und offen über ihren Sterbewunsch sprechen zu können, hilft offenbar zahlreichen Patienten, am Leben festzuhalten.
Dies deckt sich auch mit Zahlen, die von der Schweizer Sterbehilfeorganisation "Dignitas" veröffentlicht wurden. Rund 70 Prozent der Menschen, denen man eine Sterbebegleitung in Aussicht stellte, machten letztlich keinen Gebrauch davon. Es genügt ihnen vollauf, zu wissen, dass sie jederzeit die Möglichkeit haben, sterben zu können.
Der medizinisch begleitete Suizid ermöglicht es Menschen also nicht nur, menschenwürdig zu sterben – sondern auch menschenwürdig zu leben.
Kontra: Suizidhilfe ist unethisch
Weder Ärzte noch andere Menschen sollten genötigt werden, Patienten auf deren Wunsch hin umzubringen.
Das Argument, eine formale Garantie schmerzloser Formen von Suizidassistenz werde dazu führen, dass einige schwer kranke Menschen in der Aussicht auf diesen vermeintlichen "Notausgang" länger zu leben bereit wären, steht auf sehr wackeligen Füßen. Denn es basiert auf einer äußerst spekulativen Interpretation von Erfahrungen aus dem US-Bundesstaat Oregon und der Schweiz.
Wenn im Jahr 2009 in Oregon "nur" 53 Personen einen Suizid mit Hilfe ärztlich verschriebener Medikamente begingen, obwohl 95 solcher Rezepte ausgestellt wurden, dann bedeutet dies keineswegs, dass sich die übrigen 42 Personen ohne den "Death With Dignity Act" selbst getötet hätten. Vielmehr lassen sich die Zahlen ähnlich wie jene aus der Schweiz auch anders interpretieren: Es rüsten sich umso mehr Menschen "vorsorglich" – und offenbar unnötigerweise – mit tödlichen Medikamenten aus, je mehr ihnen der Staat den Weg dazu ebnet.
Wo ein Angebot gemacht wird, da entsteht nun einmal rasch eine entsprechende Nachfrage. Würde man alle Bürgerinnen und Bürger per Gesetz mit tödlichen Medikamenten versorgen, dann würde der Anteil derer, die davon schließlich Gebrauch machen, noch weit niedriger liegen. Doch kann das ein ernsthaftes ethisches Argument zu Gunsten des organisierten Sterbens sein?
Derzeit wird in Deutschland über die Sittenwidrigkeit der kommerziellen Beihilfe zum Suizid debattiert. Doch eine an sich gute Sache würde ja nicht dadurch schlecht, dass sie Geld kostet; umgekehrt aber lässt sich eine an sich schlechte Handlung auch nicht dadurch aufwerten, dass sie gratis zu haben ist. Die richtige Intuition, dass kommerzielle Suizidbeihilfe ethisch inakzeptabel ist, rührt von der Sache an sich und nicht von dem womöglich entstehenden finanziellen Gewinn des Sterbehelfers her.
Die Assistenz bei der Selbsttötung befördert in jedem Fall eine Handlung, die gerade nicht mit der Autonomie des Menschen legitimiert werden kann. Denn wer vor einem Suizid steht, handelt nicht selbstbestimmt, sondern – wegen der von ihm vermuteten Alternativlosigkeit – aus tiefer Verzweiflung.
Dennoch ist die Selbsttötung seit dem 19. Jahrhundert kein Straftatbestand mehr, denn im Erfolgsfall ist der Täter nicht mehr am Leben, und im Fall des Scheiterns dürfte eine zusätzliche Bestrafung – noch dazu bei einem vielleicht schwerkranken Patienten – vielfach als unbillig empfunden werden. Die Beihilfe zum Suizid ist nach dem deutschen Strafrecht deshalb nicht verboten, weil es an der strafbaren Haupttat mangelt, so dass die Paragrafen 26 und 27 des Strafgesetzbuchs (Anstiftung und Beihilfe) nicht greifen.
Wenngleich rechtlich also vertretbar, ist dies verfassungsmäßig aber keineswegs zwingend, wie ein Blick nach Österreich zeigt. Dort gilt die "Mitwirkung am Selbstmord" als eigenständiger Straftatbestand (§ 78 öStGB): "Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen." Damit ist die Mitwirkung am Suizid im Strafmaß der Tötung auf Verlangen gleichgestellt.
Was bleibt, ist die bittere Erkenntnis, dass wir uns lieber folgenlos über kommerzielle und organisierte Suizidhelfer entrüsten, anstatt das auf Dauer einzig wirksame rechtliche Mittel dagegen in die Hand zu nehmen. Wir werden bei fortwährender Untätigkeit allerdings damit rechnen müssen, dass mancher Hausarzt in nicht allzu ferner Zukunft neben der ersten auch die letzte Hilfe als Kassenleistung anbietet.


Edgar Dahl ist Philosoph und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Universität Münster.


abrufen




Medicine & More |
NeuroKognition |
Gedankenwerkstatt |
Graue Substanz |
Anatomisches Allerlei | 





1. Sterbehilfe
15.06.2010, Stefan Grieser-Schmitz, 56070 Koblenzbei der Diskussion um die Sterbehilfe kommt mir die Information über die Möglichkeiten der modernen Palliativmedizin zu kurz. Ich glaube, dass das Angebot der Sterbehilfe nur eine Betrachtung der Symptome ist. In Wirklichkeit wollen die Menschen nur nicht in Einsamkeit und unter Schmerzen sterben. Eine menschliche Gesellschaft sollte sich daher durch die entsprechende Betreuung (Palliativmedizin/Hospize) ihrer sterbenden Mitglieder annehmen und nicht die Sterbehilfe als einfachen (und billigen?) Ausweg anpreisen.
Mit freundlichen Grüßen
2. Auch für Mitmenschen humanes Sterben
25.06.2010, Gems, EmmingenIch maße mir nicht an, für jemanden diese Entscheidung zu treffen, jedoch möchte ich für mich diesen Schritt in Anspruch nehmen können.
Um diesen Anspruch zu verallgemeinern, wäre es vonnöten, über das Thema Sterben öffentlich durch alle Gesellschaftsschichten hindurch zu debattieren.
So wie ganz selbstverständlich über künstliche Befruchtung gesprochen wird.
3. Die Zukunft einer Illusion
25.06.2010, Edgar Dahl, Münster4. Mit Würde aus dem Leben scheiden
05.07.2010, Ulrich Heemann, RonnenbergSie sagen, dass es unethisch sei, wenn "Menschen die Gesellschaft dazu zwingen wollen, auch noch den Tod für sie zu organisieren oder ihn gar herbeizuführen". Aber davon kann doch gar keine Rede sein!
Erstens ist es derzeit gerade umgekehrt. Die Gesellschaft zwingt durch Gesetzgebung etwas auf, in diesem Fall gerade dem Schwachen, Leidenden. Wobei das, was die Gesellschaft will, eigentlich ganz etwas anderes ist (ich habe die genauen Zahlen der Umfrageergebnisse nicht im Kopf, aber Sie werden Ihnen sicher zur Hand sein). Tatsächlich war es doch eine Regierung, die derartige Gesetze - ganz sicher unter Einfluss christlicher Normen - erließ oder aber sie heute nicht zu ändern wagt. Es handelt sich also um eine politische Vorgabe, nicht um eine gesellschaftliche (auch wenn die Politik eigentlich Vertreter der Gesellschaft sein sollte).
Zweitens geht es hier nicht darum, dass jemand gezwungen werden soll, sondern dass uns die natürliche Freiheit wiedergegeben wird, Entscheidungen zu treffen. Das gilt auch für die Helfenden. Zweifellos sollte sichergestellt werden, dass dabei Missbrauch soweit wie irgend möglich vermieden wird. Gegen die gesetzlich vorgeschriebene Einbeziehung von Ärzten, Psychologen, Anwälten oder auch Pfarrern etc. (nicht alle gleichzeitig) hätte ich dabei nichts einzuwenden. Und - um ein Geschäft zu vermeiden - eine rein ehrenamtliche Tätigkeit in dieser Angelegenheit könnte nicht nur dem von Ihnen bemängelten Zwang jede Grundlage entziehen.
Drittens auch kann eine - wenn auch schwache - Mehrheit in Regierung und Parlament gegen eine Liberalisierung kein sehr gutes Argument abgeben, dem Einzelnen sein Entscheidungsrecht zu nehmen. Die Liberalisierung der Schwangerschaftsabbrüche wurde doch auch nicht nur von denen umgesetzt, die selbst derartiges vorhatten oder befürworteten, sondern von denen, die den Menschen ihr Selbstbestimmungsrecht wiedergeben wollten, ohne damit den einzelnen Abbruch fördern zu wollen. Zugegebenermaßen wird damit ein Aspekt demokratischer Entscheidungsprozesse angesprochen, der über das hier behandelte Thema hinausgeht.
Sie zweifeln, dass durch die Erleichterung der Möglichkeit zum Suizid dieser teilweise verhindert werden könne. Diese Zweifel mögen berechtigt sein, obwohl die erwähnten Menschen sicher mit ernsten Anliegen um Hilfe baten und diese dann doch nicht in Anspruch nahmen. Aber wie auch immer der tatsächliche Hintergrund dieser Zahlen sein mag: Es geht hier nicht primär darum, Suizide zu verhindern, sondern diese zu ermöglichen! Daran darf gar kein Zweifel bestehen, und Nebenargumente, die von zweifelhafter Berechtigung sein mögen, können nicht als Beweisumkehr genutzt werden.
Dennoch kann ich persönlich mich Ihren Zweifel nicht voll anschließen. Wir alle haben ständig 1000 Möglichkeiten zur Hand, unserem Leben ein Ende zu setzen, von der einfachen Wäscheleine bis zum Sprung von der Brücke. Doch kaum jemand nutzt dies wirklich - wenn auch die Zahl der Suizide viel zu hoch sein mag. Hier geht es um die Möglichkeit, seinem Leben in einer als unerträglich und aussichtslos empfundenen Situation ein Ende zu setzen. Insbesondere das eigene Leben ist ein so hohes Gut, dass niemand damit leichtfertig umgeht - die äußerst irrationalen und unreifen Empfindungen eines unglücklich Verliebten stehen hier ja nicht zur Diskussion. Hier geht es um die Entscheidung erwachsener und in der Regel alter, lebenserfahrener Menschen, die vermutlich nie vorher einen Suizidversuch gemacht haben. Dass nur ca. die Hälfte der erwähnten Personen tatsächlich Suizid beging, zeigt doch das verantwortungsbewusste Handeln dieser Menschen. Oder würden Sie die gesetzliche Freigabe erst dann unterstützen, wenn niemand mehr davon Gebrauch macht? Glauben Sie, dass der Staat diese Entscheidung per allgemeinem Verbot verantwortungsbewusster treffen kann als der selbst Betroffene? Hier geht es doch darum, diesen unbestritten leidenden Menschen ein Mittel an die Hand zu geben, mit Würde aus dem Leben zu scheiden und ihnen das auch dann zu ermöglichen, wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Auch Sie werden nicht die Auffassung vertreten, dass die Alternativen Sprung vor ein Auto oder von einer Brücke, Erhängen oder Ertrinken, sofern sie diesen betroffenen Menschen noch zur Verfügung stehen, irgendetwas mit Würde zu tun haben. Sie haben nicht einmal die Möglichkeit, sich bewusst von ihren Verwandten oder Freunden zu verabschieden und stürzen damit auch diese in einen Schock, der oft lange nachwirkt und Ursache für weiteres Leid ist. Dabei ist gerade bei alten Menschen diese Praxis alltäglich. Hätten sie die Möglichkeit gehabt, vorher angstfrei mit ihren Mitmenschen darüber zu reden, so wäre allein dadurch vielen sicher bereits eine große Last genommen (dies sollte auch von Ihnen nachempfunden werden können), und ihre Umwelt könnte angepasster und verantwortungsvoller handeln als dies vorher der Fall war.
Warum darf man diesen Menschen nicht ihre sehr schwere, verzweifelte Situation erleichtern? Wenn hier von ethischer Verantwortung der Gesellschaft die Rede ist, dann wäre sie ggf. darin gegeben, alten Menschen stärker aus ihrer Vereinsamung (ein wirklich schweres Schicksal) herauszuhelfen, die oft auch die Ursache ist. Damit könnte ggf. ein großer Anteil der Selbsttötungen in weit befriedigenderer Weise abgewendet werden. Ein Rest, der die oben angesprochenen Freiheiten aber auch dann immer noch benötigt, bleibt trotzdem.
Und sollte ein kleiner Teil davon vorschnell oder "falsch" (wer urteilt?) sein, so wäre dies auch bei Verlust eines Lebens klein im Vergleich zu vielen anderen falschen Entscheidungen von Menschen, die weit mehr als ein paar Jahre des Lebens kosten, durchaus ertragbar.
Dagegen habe ich große Zweifel an Ihrer Argumentation, der Suizid folge aus tiefer Verzweiflung und sei somit nicht selbstbestimmt. Wenn andere für den des Lebens Müden gegen dessen Willen entscheiden, wird jegliches Autonomieargument total ad absurdum geführt. Mit wie viel stärkerer Berechtigung müssten Sie sich nicht gegen jede Eheschließung wenden, denn Liebe ist ein Gefühl tiefen Glücksempfinden, begleitet, ja hervorgerufen vom Ausstoß einer Fülle von körpereigenen opiatähnlicher Substanzen, die das Hirn in solcher Situation ausstößt und tatsächlich, nicht als Übertreibung gemeint, geradezu verrückte Handlungen zur Folge haben kann. Freie Willensentscheidung offensichtlich ausgeschlossen.
Ich denke, auch Sie werden zukünftig vorsichtig sein, einem Menschen, der sich in tiefster Verzweiflung befindet, die Befähigung zur Selbstbestimmung absprechen. Handelt es sich doch auch um eine Situation, in der wohl jeder Mensch nachempfinden kann, dass die Entscheidung der Betroffenen eben so ausfällt und nicht anders. Wie also kann man dem dann die Rationalität absprechen?
5. Suizidhilfe
15.07.2010, Prof. Dr. Dr. Norbert HoersterAußerdem kann - entgegen der ausdrücklichen Behauptung von Axel Bauer - die Straflosigkeit der Beihilfe zum Suizid und der aktiven Sterbehilfe durchaus "mit der Autonomie des Menschen legitimiert werden".
Richtig ist zwar, dass nicht jeder beliebige Sterbewunsch - wie etwa der einer zwanzigjährigen Frau aus Liebeskummer - Ausdruck einer rationalen, autonomen Entscheidung ist und damit eine Sterbehilfe legitimiert. In einem solchen Fall ist die Person selber ja später froh darüber, wenn ihrem Wunsch nicht entsprochen wurde.
Ganz anders aber liegen die Dinge, wenn ein Patient, der einem schweren, unheilbaren Leiden ausgesetzt ist, auf Grund freier und reiflicher Überlegung seinen Tod wünscht. Und es gibt in Deutschland jährlich allein mehrere tausend Krebspatienten, denen auch die beste Schmerztherapie nicht mehr helfen kann.
Was selbst in solchen Fällen hinter der Verurteilung jeder Sterbehilfe steht, ist in Wahrheit die Einstellung der Kirchen, wonach jedes menschliche Leben, wie es heißt, "Eigentum und Geschenk Gottes" ist und die Menschen sich deshalb nie "zu Herren über Leben und Tod machen" dürfen. Freilich lässt sich mit einer offenen Vertretung dieser Einstellung in einem religiös neutralen Staat keine Bestrafung mehr begründen. Also erfindet man die abwegigsten Scheinargumente, um so seinen religiösen Überzeugungen rechtliche Geltung zu verschaffen.
6. Hinschauen aber nicht urteilen
13.09.2010, Martin Pflugradt"Was selbst in solchen Fällen hinter der Verurteilung jeder Sterbehilfe steht, ist in Wahrheit die Einstellung der Kirchen, wonach jedes menschliche Leben, wie es heißt, 'Eigentum und Geschenk Gottes' ist und die Menschen sich deshalb nie 'zu Herren über Leben und Tod machen' dürfen."
Nicht, dass es diese Haltung mit diesem Hintergrund nicht gäbe, aber sie öffentlich jemandem zu unterstellen - ohne Hinweise dafür im Originaltext -, ist nicht akzeptabel. Ich kenne aber aus ähnlichen Diskussionen viele solche Äußerungen, gerade zu diesem Thema.
Greifen wir doch die Vermutung auf und schauen wir doch mal wirklich hin - dann sehen wir, dass wir uns eben gerade nicht selbst gehören. Wir haben uns das Leben nicht selbst gegeben, es waren unsere Eltern, die uns zeugten. Wir haben uns nicht selbst erzogen, es waren unsere Eltern, Lehrer, Freunde und Feinde, die das taten. Wir können uns noch nicht mal selbst ernähren, wir brauchen dazu all die Gaben der Natur um uns herum. Sicher haben wir unsere eigenen Anteile an den ganzen Prozessen, aber von "alleine für sich selbst verantwortlich" kann keine Rede sein. Wir sind alle in den vielfältigen sozialen und "biotischen" Netzen verbunden, gefangen, aber auch ernährt und gefördert.
Die Vorstellung von unserer Menschenwürde, die vor allem in der "Selbstbestimmung" und freien Entscheidung gündet, können wir uns getrost abschminken, sie ist allenfalls ein schöner Selbstbetrug. Vielmehr geht es darum, eine wahrhaftigere Begründung für unsere Würde zu finden, deren Evidenz keiner Frage bedarf - gerade und um so mehr nach Auschwitz und Hiroshima.
Ich sehe eine einigermaßen standfeste Begründung in unserer Fähigkeit, wahrhaft zu lieben - und aus dieser Liebe heraus auch wahrhaft zu verzeihen. Das ist jedoch nur den Menschen möglich, die ihre Ängste kennen und - überwinden oder doch zumindest ernsthafte Anstrengungen dazu unternehmen.
Man kann diese Begründung und die daraus folgende Haltung als religiös bezeichnen, aber ich würde nicht unbedingt "kirchlich" dazu sagen. Allerdings lässt sie einige Aspekte des "Suizids im Finalstadium" (in vielen, aber nicht allen Fällen) in einem ganz anderen Licht erscheinen.
Etwa 60 bis 80 Prozent der suizidalen Wünsche in finalen Lebenssituationen werden tatsächlich nicht im Schmerzanfall geäußert, sondern deutlich vorher oder hinterher. Das lässt die begründete Vermutung zu, dass Ängste eine sehr gewichtige Rolle bei dieser Forderung nach Straffreiheit und Vollzugsmöglichkeit von "Tötung auf Verlangen" u.ä. spielen.
Ich finde, dass wir den restlichen 20 Prozent den Zugang zu einem schnell wirkenden Gift gestatten sollten - wenn sie ihre Schmerzen nicht nur einmal, sondern wiederholt und bei klarem Verstand als unerträglich schildern. Davon wiederum werden sicher nur wenige wirklich zu diesem letzten Mittel greifen. Aber die 80 Prozent, die erfahrungsgemäß am lautesten nach dieser Möglichkeit schreien, denen sollten wir sehr energisch helfen, ihre Ängste anzuschauen, zu bearbeiten und zu lösen. Das würde zweierlei Effekt haben: Sie könnten den Rest ihres Lebens mit deutlich höherer Lebensqualität genießen, und sie würden viel deutlicher ihre eigene Würde spüren, was stets ein tief greifendes Erlebnis ist. -> Überwundene Ängste führen i.d.R. zu einer deutlich verbesserten Selbstakzeptanz (Selbstliebe).
Darüberhinaus hat Angst fast immer einen schmerzverstärkenden Effekt. Ich habe nicht nur einmal beobachtet, dass Menschen, die ihre Schmerz- und Todesängste überwunden haben, leichter und wesentlich schmerzärmer sterben können.
Und noch eine Bemerkung zu "... da kann auch die beste Schmerztherapie nicht mehr helfen!"
Man sollte bei terminalen Schmerzpatienten stets einen Arzt mit Spezialausbildung "Palliativmedizin" zu Rate ziehen. Es ist mitunter erstaunlich, welch positive Änderung der Lebensqualität eine trickreiche und gut abgestimmte, unorthodox hohe Dosierung von Schmerzmitteln zustande bringt.