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Kommentare - - Seite 1

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  • @Ursula Hollwedel

    30.01.2013, Joachim Dubert
    Darf ich Sie darüber aufklären, dass im Rechtssystem ein "Angeklagter" nicht deshalb als schuldig gilt, nur weil er schweigt? Die Unschuldsvermutung sagt, dass solange niemand einen Vorwurf beweisen kann und dem auch richterlich gefolgt wird, der Angegriffene als unschuldig gilt. Ansonsten wären wir wieder bei der mittelalterlichen Hexenverfolgung. Was ist aus dem ursprünglich guten Absichten des Feminismus bloß geworden! Obwohl - gute Absichten hatten ja zahlreiche "-ismen" der letzten 100 Jahre.

    Für das Schweigen kann es zahlreiche Gründe geben, einer kann sein, dass man nicht durch zusätzliche Aufmerksamkeit das "mit Dreck werfen" auch noch belohnen will. Ignorieren ist manchmal die beste Methode, sich gegen Schmutzattacken zu wehren.

    Es ist daher weiterhin ein Skandal, wie die völlig einseitige und subjektive Schilderung von Frau Himmelreich von vielen Redaktionen oder Kommentatoren unhinterfragt als objektive Wahrheit angesehen wird. Die vierte Gewalt versagt in großen Teilen.

    Und Herr Kachelmann hatte offenbar leider doch Recht - Frauen haben in den Medien ein Opferabo.

    Und zu Ihrer Frage, ob sich die Journalistin durch Hinweis auf ein "Maurer dekolleté" hätte "wehren" können. Sie musste sich in meinen Augen überhaupt nicht wehren, aber so ein Hinweis wäre ebenso humorvoll/harmlos gewesen wie Brüderles angebliche Bemerkungen. Alles kein Skandal und wer sich als Erwachsener an einer Hotelbar durch Flirtereien unwohl führt, wechselt den Gesprächspartner oder verlässt den Raum. Eigentlich traurig, dass man solche Selbstverständlichkeiten noch manchen Menschen unter die Nase halten muss.
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