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Kommentare - - Seite 1

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  • Antwort an @Ma

    26.02.2015, Thomas
    In Österreich mag alles besser sein. Das Problem wird dabei jedoch sein, dass die Eltern beweisen müssen, dass die Impfung ursächlich für den Schaden ist. Ich wette, dass es unmöglich sein wird Recht zu bekommen.

    Ist ein bissel wie mit den Lebensversicherungen oder anderen Ansparmöglichkeiten. Es gibt einen Garantiezins usw.. Wenn am Ende eine Summe steht, dann sagt das ja nie aus, welche Kaufkraft man zum Auszahlungszeitpunkt haben wird. Insofern können Gesetze und Verträge im Sinne des Kunden und Bürgers formuliert sein. Die Konsequenzen sind da nie enthalten.

    Wenn man es aus der Sicht eines Diktators sieht, gibt es ja nur wenige Schadfälle gemessen an der Bevölkerungszahl. Darum bieten die in AT offenbar auch eine Regelung für Impfschäden an. Die Einzelschicksale, die dann klagen, kommen jedoch nicht durch. Außerdem (überleg mal selbst) kann es keine Entschädigung geben, weil eine Summe nur die Not der Hinterbliebenen verringern kann. Das verstorbene Kind kann prinzipiell nicht entschädigt werden. Deshalb liegt die Haftung und dadurch das alleinige Entscheidungsrecht bei den Eltern. Es gibt hier kein Menschen- oder Naturrecht, welches eine Impfung mit schädlichen Zusatzstoffen vorschreiben kann.

    Nehmen wir an, wir könnten Eltern für tote Kinder entschädigen, weil wir Klonen können oder weis der Teufel, wie das gehen sollte. Dennoch bleibt das Problem mit den Asylanten und Touristen. Auch deshalb sind nationale Impfpflichten totaler Blödsinn.
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