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Kommentare - - Seite 1

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  • Infragestellung generell aller Persönlichkeitsstörungen

    26.01.2014, Becker
    Nun, in Anbetracht der faktischen Tatsache, dass PSn immer öfter als Hilfsdiagnose zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft scheinen, möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass insbesondere die Borderline-Persönlichkeitsstörung als Verlegenheitsdiagnose konzipiert wurde, als Diagnose zwischen Neurose und Psychose.

    Die Diagnosestellung im Fachgebiet der Psychiatrie als einem medizinischen Bereich, so zeigt uns die Geschichte der Psychiatrie, verleitete in der Vergangenheit und bis heute leider zu viel Missbrauch, der nicht nur ermöglicht wurde und wird durch die Diagnosestellung und die entsprechenden Nachwirkungen (u.a. Verlust der Autonomie durch Verabreichung von Psycho- und Neuroleptika).

    Ein gutes Beispiel ist die gerichtliche Inauftraggebung von Gutachten, die eine Demenz oder freie Willensbildung bei "dependenten Fällen" ausschließen oder aber einbeziehen sollen, was zu der Infragestellung des "Gutachterunwesens" in Deutschland führt.

    Doch hier geht es um die Diagnose der Antisozialen Persönlichkeitsstörung, und ich stelle bewusst einmal eine These auf, die ergänzend sich den obigen Meinungen anschließt: Der Kernbereich der ASP bedeutet für mich die Ausformung der "schlechten" Charaktereigenschaften des Individuums durch eine fehlentwickelte bzw. nicht normorientierte strukturell aufgebaute Sozialisation, die Reflexion ermöglicht und fördert im sozialen Miteinander.

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