Essay
Die Würde des Menschen ist antastbar!
In fast allen bioethischen Debatten wird auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde verwiesen. Ein genauerer Blick zeigt, dass der Begriff viel zu beliebig verwendet werden kann, als dass man sich auf ihn berufen sollte.
Wohl nirgends sieht man die Notwendigkeit einer solchen Analyse deutlicher als in der Debatte um die Sterbehilfe. Denn hier berufen sich bekanntlich sowohl Verächter als auch Verfechter gern auf die Menschenwürde. Für die einen verbietet es die Würde des Menschen, dass man das Leben eines unter schrecklichen Qualen leidenden Patienten auf dessen Wunsch hin einfach beendet. Für die anderen dagegen gebietet sie es, dass man den selbstbestimmten Wunsch eines Sterbenden gefälligst zu respektieren habe.
Angesichts der Beliebigkeit, mit der man die Idee der Menschenwürde also verwenden kann, wird er denn auch immer häufiger als eine bloße Leerformel abgetan. So hat etwa Wolfgang Wickler kürzlich die Frage "Was ist Würde?" bissig beantwortet: "Würde ist ein Konjunktiv!"


Edgar Dahl ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin und Dozent am Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Neben Problemen der Bioethik beschäftigen ihn Fragen der Moral-, Rechts- und Religionsphilosphie.
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1. Inhaltliche Schwäche des Artikels
22.02.2010, Sauerwein, Ernst, MünchenZunächst ist der Artikel mit der reißerischen Überschrift 'Die Würde des Menschen ist antastbar!' versehen. Im Artikel selbst tritt der Autor aber dann doch dafür ein, den Begriff der Würde weder aus unserem Vokabular noch aus unserer Verfassung zu streichen! Das ist ein schlechter Stil, wie man ihn sonst nur von gewissen Boulevardblättern kennt. In einer Zeitschrift wie dem Spektrum sollte das nichts verloren haben. -
Der Autor setzt zunächst 'Menschenwürde' mit dem Verbot der Instrumentalisierung eines Menschen gleich und versucht dann zu zeigen, dass es mit dieser Indentifikaton hapert. Aber was soll das sagen? Die Gleichsetzung stimmt nicht! Jedenfalls kann ich daraus nicht ableiten, dass 'die Menschenwürde antastbar' wäre!
Zu den Belegen des Autors dafür:
1) Sicher gibt es verschiedene Grade der Instrumentalisierung, aber der Flirtpartner der Frau, die ihren Mann nur eifersüchtig machen will, wird hier als Spielball benutzt und getäuscht. Er wird mit ihrem Verhalten zu Recht wohl kaum einverstanden sein.
Auch wenn es nicht die Schwere eines Verfassungsverstoßes sein mag, seine Würde wird verletzt.
2) Wenn der Autor umgekehrt feststellt, dass Mord (man beachte die Kriterien niederer Motive, Heimtücke & Planung) im Gegensatz zu Folter & Geiselnahme keine Instrumentalisierung darstellt, aber dennoch die Menschenwürde (nämlich auf ein selbstbestimmtes *Leben*) verletzt, so zeigt dies doch lediglich, dass Menschenwürde mehr umfasst als Instrumentalisierung, eben Mord/Totschlag in seiner Irreversibilität und Singularität das Leben eines anderen zu beenden und so über Instrumentalisierung vielleicht noch hinaus geht.
Gerade zu diesem letzten Thema ist beispielsweise jüngst in der Süddeutschen Zeitung ein sehr bemerkenswerter Artikel erschienen (Andreas Zielcke: "Unschuldige Feinde im Visier", http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/498206).
Mit seiner Infragestellung der Menschenwürde wischt Edgar Dahl solch subtilen Überlegungen einfach vom Tisch. Warum?
Um Neurodoping und Chimärenbildung das Wort zu reden?
Was das erste anbelangt, so wird wohl mit Recht immer vor der mehr und mehr um sich greifenden Benutzung leistungssteigernder Mittel vor Prüfungen (Neuro-Enhancer) gewarnt. Ist es das, wogegen sich der Autor richtet? Dann sollte er auch die Problematik von Gewöhnung, Sucht und Nebenwirkungen diskutieren. Und bei den Glückspillen, für deren Benutzung er eintritt, bitte auch sagen, wo sich sein Standpunkt noch unterscheidet von dem eines Timothy Leary, der sich vor Jahrzehnten für LSD stark gemacht hat.
Wohlgemerkt, es ist hier ja nicht die Rede von stimmungsaufhellenden Mitteln für Depressive!
Und wie steht er eigentlich - gerade zur Zeit Olympischer Winterspiele - zum Thema Sport-Doping? Alles kein Problem? -
Unter Chimären versteht man laut Wikipedia Organismen mit genetischer Information verschiedener Individuen, egal ob von derselben Art oder nicht.
Beispiele sind veredelte Pflanzen, Patienten nach einer Bluttransfusion, in einzelnen Fällen findet ein vorgeburtlicher Austausch auch bei mehreiigen Zwillingen statt.
Das meint Herr Dahl aber nicht, da er den Begriff auf Individuen verschiedener Arten einengt. Umgekehrt subsummiert er hier aber auch Gentherapie, d. h. das Einbringen fremder Gene in den Zellkern (nicht nur das Nebeneinander von Zellen mit verschiedenem Genom im Körper).
Hier wählt er als Beispiel eine Gentherapie bei HIV-Patienten mit tierischen Resistenz-Genen. "Sofern die Eingriffe sicher sind, spricht nichts dagegen" - Sind sie das (heute)? Man vergleiche besser dazu mal SdW 01/2010 S. 46ff "Doping für das Gehirn".
Und wie steht es mit dem umgekehrten Fall?
Die Übereinstimmung des Genoms von Mensch und Schimpanse beträgt etwa 98,7% In SdW 07/2009 S. 56 "Der feine Unterschied" wurde deutlich, dass die wirklich wichtigen Unterschiede nur wenige Gene betreffen zu scheinen. Schimpansen diese menschlichen Gene einzuschleußen scheint in nicht allzu ferner Zukunft möglich. Vielleicht werden sie nicht gleich wie ein Mensch sprechen, aber möglicherweise (fast) menschlich Denken können. Werden sie sich dann - noch viel besser als die Schimpansin Washoe - per Zeichensprache mitteilen können? Wie steht der Autor dazu?
Und wie dazu, wenn einst durch verbreitete Xenotransplantationen (Chimärenbildung!) das Tor für Erreger - die heute noch keiner kennt - geöffnet wird, vom Tier auf den Menschen überzuspringen?
Die Gefahr droht bestimmt nicht durch verwandtschaftlich weit entfernte Wesen wie Darmbakterien, die seit Millionen von Jahren etabliert sind (und die der Autor peinlicherweise den Tieren zurechnet), sondern durch neu eröffnete Möglichkeiten, und für dem Menschen nahestehende Tiere.
Über all das verrät uns der Autor nichts.
Ich hoffe SdW kehrt zu Artikeln mit dem bisherigen hohen Niveau zurück (wie es auch die hier erwähnten Artikel hatten!), so dass die hier nur eine Ausnahme bleiben möge! Leider gerade bei dem kritischen Thema Bioethik!
MfG
2. Der Autor ordnet Bakterien dem Tierreich zu
22.02.2010, Ernst Sauerwein"Denn jeder von uns enthält tierische Zellen in seinem Gedärm, nämlich Bakterien."
Damit ordnet der Autor Bakterien dem Tierreich zu.
Das ist natürlich sachlich falsch. Tiere bilden ein Reich (kingdom) innerhalb der Domäne der Eukaryoten, Sutaxon Opisthokonta. Die viel primitiveren Bakterien bilden eine eigene Domäne.
Man sollte das nicht als Haarspalterei abtun. Von daran interessierten Seiten werden bekanntlich solche abweichenden Äußerungen als Beleg für die Zerstrittenheit der Wissenschaft benutzt (oder 'instrumentalisiert').
3. Menschenwürde als ideologische Waffe
23.02.2010, Dieter Kohl, LudwigsburgGenauso wie Edgar Dahl sich darüber beschwert, wenn der Begriff der Menschenwürde als ideologische Waffe eingesetzt wird, mit dem Versuch andere Diskussionsteilnehmer mundtot zu machen, lässt sich Edgar Dahl mit seinem Versuch, den Begriff der Menschenwürde als Diskussionspunkt in bioethischen Diskussion erst gar nicht zuzulassen, als Versuch werten, möglicherweise berechtigte Einwände erst gar nicht zuzulassen. Mit anderen Worten, auch Edgar Dahl versucht mit seinem Essay, Kritiker mundtot zu machen.
Es stünde Edgar Dahl in einer Diskussionsrunde jederzeit frei, stichhaltige Argumente für einen Einwand basierend auf dem Begriff der Menschenwürde zu fordern, anstatt den Einwand von vornherein verbieten zu wollen.
Edgar Dahl ignoriert in seinen Ausführungen zum Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz, dass das Grundgesetz kein Strafgesetz ist, sondern im Bereich der Gesetzgebung der Leitfaden an dem sich die Gesetze in Deutschland zu orientieren haben. Es bildet außerdem den Leitfaden an den sich jeder, der in Deutschland lebt, halten sollte.
Edgar Dahl scheint völlig unklar zu sein, dass es Oberbegriffe gibt, die durch andere Begriffe je nach Gegebenheit präzisiert werden. Im Grunde hat er sehr gut herausgearbeitet, das der Begriff der Menschenwürde durch die einzelnen Formulierungen der Menschenrechte präzisiert wird. Nur hat er übersehen, dass damit der Begriff der Menschenwürde einen Obergriff für die Menschenrechte darstellt. Und die Eigenschaft von Oberbegriffen ist allerdings auch, dass sie zusätzliche Präzisierungen ermöglichen, falls der Bedarf besteht.
Im Bereich der bioethischen Diskussionen zu Themen wie Klonen und Chimären würden bei derzeitigem Stand die postulierten Menschenrechte vermutlich nicht greifen können, da sich diese letztendlich auf bereits geborene Menschen beziehen. Der allgemein gehaltene Begriff der Menschenwürde auf der Ebene des Grundgesetzes lässt es hingegen zu, darüber zu diskutieren, ob die Folgen von Klonen und Chimären letztendlich zur Verletzung der Menschenwürde führen könnten.
Der Punkt ist, mit dem gezielten Eingriff in das Erbgut vor der Geburt (wenn nicht gar vor der Befruchtung), wird das spätere durch die Menschenrechte geschützte Individuum als Versuchsobjekt instrumentalisiert, ohne auch nur die Spur eine Chance zu haben, dagegen Einspruch zu erheben. Kommen noch die Versuche von Firmen hinzu, Gene patentieren zu lassen, wird dieses Individuum womöglich mit Lizenzforderungen von irgendwelchen Firmen konfrontiert werden.
Dass das Thema der Menschenwürde durchaus seine Berechtigung hat, zeigen Fälle wie die des Kindes, das seine Eltern verklagt hatte, weil diese das Kind nur deswegen unter gezielter Auswahl gezeugt hatten, um ihrem anderen Kind zu helfen.
Was Edgar Dahl außerdem außer Acht lässt, ist das Potenzial zur Diskriminierung in der einen oder anderen Richtung, das alle seine Beispiel in sich bergen. Hinzu kommt, das alle Beispiele auch darauf hinauslaufen, dass Menschen also Objekte der Wirtschaft (weiter) instrumentalisiert werden. Bislang gibt es bedauerlich keine Gesetze die ausdrücken, dass die Wirtschaft für den Menschen da ist und nicht der Mensch für die Wirtschaft. Eine Diskussion unter dem Aspekt der Menschenwürde im Bereich der Biomedizin erscheint mir auch für den Teil sehr angebracht.
Einen gezielten Eingriff in das Erbgut mit dem evolutionsbedingter Änderungen im Erbgut gleichzusetzen, bedeutet nur den Versuch, jegliche Verantwortungen für sein Tun weit von sich weisen zu wollen. Eine Diskussion über Mensch versus Tier in diesem Zusammenhang erweckt auch nur den Verdacht, dass es Biomediziner gibt, die den Menschen ausschließlich als Tier begreifen - und Tierversuche sind ja im Rahmen juristisch erlaubt.
Ein anderer Aspekt ist, dass bei Edgar Dahls Beispielen ein gezielter Eingriff in das Erbgut ohne medizinische Indikation einer vorliegenden Krankheit vorgenommen wird. Die meisten Menschen sterben weder an Krebs noch an Aids. Meines Wissens würde sich ein Arzt der Körperverletzung schuldig machen, wenn er eine Therapie ohne Notwendigkeit vornehmen würde.
In meinen obigen Beispiele gibt es einige Fälle, die sicherlich auch unter dem Aspekt einer präzisen Menschenrechtsverletzung diskutiert werden können. Aber solange juristisch unklar ist, ob die Menschenrechte unter Berücksichtigung des in der Biomedizin Machbaren nicht sehr viel früher Anwendung finden müssen, wenn es darum geht, die Entwicklung einer Person zu einem extrem frühen Zeitpunkt zu beeinflussen, so lange wird es wohl erforderlich sein, den Einstieg in die Diskussion über den Oberbegriff der Menschenwürde zu führen.
Der nachfolgende Teil bezieht sich auf einige der Beispiele von Edgar Dahl, deren Aussagen in sich meine Kritik hervorrufen, unabhängig vom Thema Menschenwürde.
Die Argumente von Edgar Dahl, dass es sichere Verfahren ohne vorherige Versuche an Menschen geben könnte, erscheinen schlichtweg absurd. Jedes Medikament, das zuvor in Tierversuchen getestet wurde, wurde vor seiner Zulassung auch an Personen getestet, die sich dazu freiwillig bereit erklärt hatten. Das Problem mit der Erbgutveränderung ist, die spätere Person konnte nie einwilligen - und ich halte es für reichlich kühn, den Eltern, die in den allermeisten Fällen Laien im Bereich der Medizin sind, eine derartige Verantwortung aufhalsen zu wollen. Die Situation wäre dann die, dass einer der meint zu wissen, was er tut, anderen, die nicht wissen können, was der Betreffende tut, die Verantwortung zu übertragen.
Darüber hinaus ignoriert Edgar Dahl auch, dass es absolute Sicherheit nicht gibt. Es gibt bestenfalls Sicherheit unter Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstands. Dass der nur manchmal auch nicht ausreicht, zeigten die Schlagzeilen, als eine medizinische Testreihe an freiwilligen Versuchspersonen sehr schiefging.
Und sieht man sich an, wie schnell sich die Erkenntnisse in letzter Zeit verändern, und sich Kenntnisse die vor ein par Dekaden noch als sicher galten, als mehr oder minder falsch erwiesen haben, ist es reichlich vermessen, jemandem etwas als sicher anzupreisen, dessen mögliche Spätfolgen erst nach ein paar Dekaden erkennbar sein könnten.
Sieht man sich die vollmundigen Versprechungen von Edgar Dahl an, kein Krebs und kein Aids, so ist es mehr als zweifelhaft, dass diese durch eine gezielte Genmanipulation im Erbgut des Menschen ein für alle Mal bekämpft werden könnten. Liest man die Beiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften, gibt es im Bereich der Krebsbekämpfung und der Bekämpfung von Aids noch immer reichlich viel zu erforschen. In Anbetracht dessen ist es reichlich unverständlich, wie jemand annehmen kann durch Genmanipulation etwas zu heilen, bei dem noch unklar ist, wie es überhaupt geheilt werden kann.
Bei Virusinfektionen sollte es vor allem Edgar Dahl als Biomediziner klar sein, dass sich Viren sehr viel leichter ändern, als eine festgeschriebene Erbgutveränderung abfangen könnte. Und wie will er ausschließen, dass eine Resistenz gegen die derzeitige Form des Aidserregers nicht Tür und Tor für andere zukünftigen Viren öffnet.
Hinzu kommt, selbst wenn es gelingen sollte, dass jemand durch genetische Veränderung resistent gegen den Aidsvirus werden könnte, kommt dann das Problem hinzu, dass die betreffende Person immer noch in der Lage sein kann, den Aidsvirus auf andere zu übertragen. Das hat dann vielleicht nicht mehr viel mit einem allgemeinen Begriff der Menschenwürde des Einzelnen zu tun, dürfte jedoch reichlich juristische Probleme aufwerfen.
4. Kant würde zustimmen
23.02.2010, Norbert Tschierske, Eckental5. Weiß der Autor eigentlich, was Chimären sind?
24.02.2010, Magnus Rummey, Augsburg6. Ständiger Widerspruch
24.02.2010, Dr. Christian JäkelMüssen wir einen Flirt zum Zweck der Schürung von Eifersucht gleichermaßen verurteilen wie eine Vergewaltigung? "Sicher nicht", legt Dahl der Leserschaft in den Mund und glaubt sich der Zustimmung sicher, weil er annimmt, dass jeder sich dabei ertappt fühlt. Falsch. Beides tritt die Würde des Mitmenschen mit Füßen, und beides ist schlimm. Schlimmer: Mit seiner Suggestivfrage versucht Dahl seinerseits, die Leser für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Dass Kant die Todesstrafe für gerechtfertigt hielt, ist bedauerlich, aber auch er war ein Kind seiner Zeit. Aber hätte er auch nichts gegen Neuro-Enhancement und Gentherapie gehabt?
Sind diese mein privater Weg zur Glückseligkeit, den ich nach Gutdünken beschreiten kann? Falsch. Wenn diese Möglichkeiten erst einmal allgemein verfügbar sind, werden bald Arbeitgeber auf dem einen und Krankenversicherer auf dem anderen bestehen. Und schon wird aus der vermeintlichen Freiheit das Gegenteil: eine Instrumentalisierung, der man dann ohne den Begriff der Menschenwürde nicht mehr viel entgegenzusetzen hätte! Sofern solche Präparate (zum Neurodoping und zur Stimmungssteigerung) sicher, zuverlässig und nebenwirkungsarm wären, spricht nichts gegen ihr Einnahme? Falsch. Warum es falsch ist, werden spätere Generationen wissen, die mit den Spätfolgen – medizinischer wie sozialer Art – konfrontiert sein werden.
Galt nicht die Atomenergie einmal als die Ultima Ratio? Sicher, zuverlässig, nebenwirkungsarm. Und jetzt sitzen wir da mit dem Atommüll. Durch Darmbakterien fühle ich mich in der Tat weder als Chimäre noch in meiner Würde verletzt. Der Evolution traue ich zu, dass sie unsere Spezies in den Millionen Jahren ihres Wirkens optimiert hat, und wenn dafür Darmbakterien erforderlich waren: okay. Aber wenn wir schon derart optimiert sind: Welches Vertrauen verdienen dann Molekularbiologen, die uns versprechen, sie könnten das alles noch viel besser? Der Autor zitiert Michel de Montaigne: "Die Anmaßung ist unsere natürliche Erbkrankheit." Genau. In diesem Punkt gebe ich ihm unwidersprochen Recht.
7. Würde ist ein Konjunktiv
24.02.2010, Karl-Heinz Haid, Isny-BeurenAls Rechtsphilosoph weiß er aber, dass aus bestehenden Gesetzen, dem positiven Recht, keine moralischen Schlüsse gezogen werden können und keine gerechte Gesellschaftsordnung entsteht, wie die erste Hälfte des letzten Jahrhunderts eindringlichst gezeigt hat. Er vergleiche dazu die Schriften von Gustav Radbruch vor und nach 1945.
Der Prozess muss gerade umgekehrt verlaufen: Wir brauchen eine Vorstellung vom würdigen Menschsein, um daraus abzuleiten, wie unser Staatswesen organisiert sein soll und danach müssen die Rechtsnormen ausgerichtet werden. Ethikkommissionen sind nun dazu da, aus allgemeinen Vorstellungen über die Würde des Menschen zu Handlungsmaximen für Praktiker, Gesetzen, zu kommen. Also zum Beispiel auszuloten, wo der Biowissenschaftler, der seine Glückseligkeit im Züchten von Chimären oder im Entwickeln von Neuro-Enhancements sucht, an die Freiheitsgrenzen seiner Umwelt stößt. Insofern gehört Kant noch nicht in die Mottenkiste, wenn ihn der heutzutage im Namen der Freiheit zelebrierte Gay-Kult auch abgestoßen hätte. Und ich fühle mich in meiner Freiheit nicht erst dann verletzt, wenn ich entführt werde!
Dabei ist der zitierte Satz von Herrn Wickler – wenn ich auch nicht weiß, in welchem Zusammenhang und mit welcher Intonation er gesprochen wurde – durchaus bedenkenswert: „Würde ist ein Konjunktiv!“ Also eine Möglichkeitsform, etwas, was wir immer neu überdenken und formulieren müssen. Etwas, um was wir uns – ganz im Sinne Kants – bemühen müssen. Und natürlich ist meine Würde antastbar, durch andere, die meine Lebenswelt durch ihr Streben nach Glückseligkeit bestimmen, und durch mich, wenn ich nicht mehr den Ehrgeiz habe, besser zu sein als das unvernünftige* Vieh. Aber das heißt nicht, dass es sie nicht gibt! Und es heißt nicht, dass sie angetastet werden darf, auch wenn im Einzelfall kein entsprechender Straftatbestand im Gesetzbuch steht.
* die Vernunft und Würde der Tiere ist ein anderes – auch bioethisches – Thema.
8. Worin besteht die 'Würde' des Menschen?
26.02.2010, Wilfried Kunstmann(a) die Würde des Menschen ist natürlich antastbar - dazu genügt ein täglicher Blick in die Zeitung. Deshalb sind die Menschenrechte (auch die sozialen und kulturellen) ein zentraler normativer Schritt zur Menschwerdung des Menschen. Die "Menschenwürde" ist nicht ohne Grund als Oberprinzip ins Grundgesetz aufgenommen worden: dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, konkrete Menschenrechte zu definieren (vgl. Art.1 II). Daß diese auch auf anderen Wegen bestimmt werden können, steht auf einem anderen Blatt.
(b) In der bioethischen Diskussion wird in der Tat häufig mit der Menschenwürde als abschließende Begründung argumentiert, was man als Totschlagargument klassifizieren könnte, wenn Herr Kohl nicht Recht hätte: 'Totschlagargument' ist selbst ein Totschlagargument'.
(c) Herr Dahl macht einen Vorschlag, der als regulative Idee der bioethischen Diskussion ernst genommen werden sollte: Lasst uns konkret diskutieren, welche Rechte des Menschen bei den einzelnen Verfahren verletzt werden können. Aus solchen Diskussionen könnte dann auch eine vorlaufende Verfeinerung der Menschenrechte entstehen. Ich denke z.B. an die von Herrn Kohl aufgeworfene wichtige Frage der Patentierbarkeit von Genen und genetischen Manipulationen.
(d) Machen wir uns nichts vor: Sollte irgendwann die Möglichkeit entstehen, durch gezielte Eingriffe in das Erbgut Krebs gar nicht erst entstehen zu lassen, werden findige Unternehmer diese Methode profitabel zu nutzen wissen. Was aber, wenn die Möglichkeit erforscht würde, die Toleranz für Radioaktivität zu erhöhen und damit Menschen zu schaffen, die sich besonders für Arbeiten mit radioaktiven Substanzen eignen? Die Bemerkungen von Herrn Dahl zum Thema Chimären zeigen mir da eine offene Flanke.
(e) Letztendlich besteht das zentrale Problem der Bioethik darin, daß es bei ihren Fragen nicht primär um die Menschenrechte (und die Menschenwürde) bereits existierender Menschen geht - da gäbe es reichlich zu tun -, sondern um Eingriffe in künftige Generationen. Hier können die Überlegungen von Jürgen Habermas helfen, die Menschenrechte künftiger Menschen zu definieren.
9. Würde des Menschen
26.02.2010, Michael Buscher, LangerweheDiese Würde zu akzeptieren ist so weit für andere verbindlich, wie die Gedanken der Menschenrechte dies fordern.
Darüber hinaus verfügt aber meiner Ansicht nach jeder Mensch über das Recht, eine individuelle Würde für sich zu beanspruchen - ganz im Sinne von Kant so weit, wie nicht die Würde (und die vom Gesetz garantierten Rechte) anderer dadurch beschnitten werden.
10. Für Ethik braucht es mehr als Rhetorik
27.02.2010, Ulfert Höhne, WienBereits die Definition des Enhancement als "generell die Verbesserung menschlicher Fähigkeiten" ist hinterhältig – falsch vom Wortsinn und tendenziös in der Logik (oder in den Interessen). Das ist billiger Utilitarismus, wo eigentlich die Diskussion einzusetzen hat, die Kant zu seinem Imperativ führte.
"Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest."
Kant nutzt ja nicht von ungefähr das Wort "Menschheit" in seiner ganzen Mehrdeutigkeit von individuellem Menschsein bis zur Gesamtheit der menschlichen Art, Kultur und Evolution. Demnach möge jedes Handeln immer und jedenfalls (auch) die Menschenqualität des Handelnden und der Menschheit um ihrer selbst Willen zum Zweck haben.
Was Neuro-"Enhancement", Smart Pills, Happy Pills etc. betrifft, drohen schiere materielle Ziele und wenig moralische Antriebe die Oberhand zu gewinnen, wohl verstärkt durch milliardenschwere Werbung.
Wer definiert die Ziele, bestimmt, was besser ist? Ist Enhancement besser? Konzentrierter, weniger nervös, weniger sensibel ist besser? Aufnahmefähiger, weniger abgelenkt, weniger widerborstig ist besser? Ist zielorientiert besser als innovativ? Dient der Zweck, das Rennen um den besseren Job zu gewinnen, der Menschheit in mir?
Und die Entwicklung ist absehbar: Pharmazeutisch verstärkte Höchstleistung wird erst zum akzeptierten Standard, dann zum faktischen Nutzungszwang. Menschliche Fehler, Talente, Schwächen und Regungen ("Menschheit in deiner Person") verkommen zu aussteuerbaren Größen.
Wenn Studenten im Rennen um die knappen Studienplätze und Stipendien sich faktisch zum Doping gezwungen sehen, sind wir zu weit. Wenn ein pharmazeutisch aufgeschlossener Bewerber um einen Arbeitsplatz einfach bessere Chancen hat, wenn von verantwortungsvollen Pilotinnen schließlich erwartet wird, dass sie Smart Pills im Sinne der Sicherheit Hunderter Menschen nutzen, dann ist der Kantsche Imperativ weit verfehlt. Die Fragen setzen sich fort über Kosten, Chancengleichheit und Gerechtigkeit und laufen alle darauf hinaus, dass hier eine Welle auf uns zuläuft, die ethisch fundierter gesellschaftlicher Steuerung bedarf.
Dafür ist allerdings eine ernsthaftere und tiefere Diskussion notwendig, als sie Herr Dahl in diesem – hoffentlich tatsächlich nur provokativ gemeinten – Artikel abführt.
11. Holzschnittartig und wenig durchdacht
01.03.2010, Werner Kirsch, KölnUnd wenn die Menschenwürde in der Verfassung stehen bleiben soll, weshalb soll sie dann aus der bioethischen Diskussion herausgehalten werden? Gilt für die Bioethik ein außerhalb oder gar über der Verfassung stehendes Sonderrecht? Und wenn ja, welches? Wer formuliert und wer legitimiert es?
An die Stelle des schwammigen Begriffs der Menschenwürde sollen die Menschenrechte treten, da diese präziser seien, schreibt Edgar Dahl. Wie aber der Begriff Menschenrecht definiert ist, wie ein Recht beschaffen sein muss, um ein Menschenrecht zu sein und auf was dieses Recht fußt, darüber verliert er kein Wort. Hätte er das getan, so wäre schnell klar geworden, dass sich die Menschenrechte gerade eben auf die Menschenwürde beziehen. Ohne diesen Bezugspunkt fehlt dem Begriff des Menschenrechts das Fundament. Man könnte dann alles nach Gutdünken zum Menschenrecht erklären – oder, je nach Kassen- und Wirtschaftslage, wieder abschaffen!
Ein gewachsener Begriff wie die Menschenwürde lässt sich nicht in eine einfache Definition packen (wobei Kants Verbot der reinen Instrumentalisierung des Menschen hier schon weit reicht). JEDER Begriff, also auch der der Menschenwürde, ist für sich alleine genommen erst einmal eine leere Hülse. Er gewinnt erst durch Konkretisierungen und Handlungsanweisungen wie zum Beispiel die Menschenrechte an Kontur und Leben. In der deutschen Verfassung sind das die in den Artikeln 2 bis 19 aufgeführten Grundrechte: Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1), das heißt, jeder Mensch hat ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2), Mann und Frau sind gleichgestellt (Artikel 3) usw. Dass es auf die Fragen, was die Menschenwürde konkret bedeutet und wie sie zu schützen ist, zu verschiedenen Zeiten verschiedene Antworten gab und dass um sie immer wieder aus Neue gerungen werden muss, wie das von Edgar Dahl angeführte Beispiel der Sterbehilfe zeigt, ist nicht zu vermeiden. Gerade dieses Ringen darum formt den Begriff der Menschenwürde und darf natürlich auch nicht aus der Bioethik-Diskussion herausgehalten werden.
Edgar Dahl geht in seinem Essay mit der Menschenwürde doch sehr holzschnittartig um, bedient sich wenig durchdachter Argumente und holprigen oder sogar falschen Vergleichen. Vieles wurde bereits in anderen Leserbriefen angesprochen, und ich möchte mich nicht der Festrednermaxime bedienen, nach der alles bereits gesagt ist, nur noch nicht von jedem. Zwei Dinge nur noch:
Zum einen: Herr Dahl behauptet, wir alle seien Chimären, da sich ja Bakterien in unserem Darm befänden. Nachdem er in mehreren Leserbriefen darauf hingewiesen wurde, dass sein Beispiel falsch ist, möchte er es, wie er in einer Antwort auf Magnus Rummeys Leserbrief schreibt, durch die in ein menschliches Herz implantierte Herzklappe eines Schweins ersetzt wissen. Doch auch dieses Beispiel ist falsch, denn in der Bioethik-Diskussion geht es, wie Herr Dahl im ersten Satz seines Essays schreibt, um GENETISCHE Chimären! Es geht um Menschen, denen tierische Gensequenzen im Zweifelsfall weit vor ihrer Geburt in ihr Erbgut eingefügt wurden. Das ist etwas essenziell anderes als Bakterien im Darm oder Schweineklappen im Herzen! Will das Herr Dahl nicht verstehen? Oder versucht er seinen Lesern Sand in die Augen zu streuen und sie für dumm zu verkaufen!
Zum anderen: Edgar Dahl möchte die Menschheit von einigen Geißeln befreien. Was könne man dagegen haben, so schreibt er, künftige Generationen vor Aids und Krebs zu schützen. Nun: Die Erwartung durch bestimmte Forschungsanstrengungen fürderhin einmal Krebs, Aids, Demenz, Parkinson usw. heilen zu können, wird aber auch gerne als Totschlagargument eingesetzt (oder zur Abschöpfung neuer Forschungsgelder)! Niemand will gerne an Krebs oder Aids erkranken. Und wenn er daran erkrankt, möchte er geheilt werden. Doch hier geht es um Heilung, allenfalls um Vorbeugung, und nicht um Heil! Wie die Geschichte gezeigt hat, haben Heilsversprechungen, insbesondere dann, wenn sie mit der Schaffung eines neuen, eines besseren Menschen verbunden sind, letztlich zu großem Unheil geführt. In den schlimmsten Fällen haben sie Millionen von Leichen hinterlassen.
12. Interessantes Argument
01.03.2010, Kevin FleischerIch finde das Argument von Magnus Rummey jedoch trotzdem interessant, denn es verweist wiederum auf Kant: "Das Ungeborene als reines Mittel - nicht als Zweck."
Ich denke, hieran kann man eine Diskussion über die Würde gut entwickeln.
Wenn die Operation/Eingriff dazu dient, dem Embryo einen Nutzen zu verschaffen, so ist der Embryo nicht nur ein "Mittel", sondern er ist der Zweck des Eingriffs. Somit ist für mich nachvollziehbar dargelegt, dass ein solcher Eingriff nicht die Würde des Menschen verletzt. Es muss einfach klar sein, dass der Vorteil eventuelle Nachteile deutlich überwiegt.
Wenn jedoch ein Eingriff dazu dient, dass einer anderen Person als dem Embryo ein Nutzen zukommt, und dem Embryo vordergründig nicht, so bewegt man sich auf moralisch dünnem Eis.
Hier kommt die Frage ins Spiel, ob einem Lebewesen, welches nicht selbst lebensfähig ist, eine Würde zukommt.
Lebensfähig im Sinne von "10 Minuten ohne Unterstützung seine lebenserhaltenden Funktionen aufrechtzuerhalten."
13. Eine praktikable, weil operationable Definition
03.03.2010, Prof. Dr. Uwe LehnertEine ähnlich abstrakte Konstruktion ist der Begriff der Menschenwürde, die letztlich – wie Dahl erwähnt – mit der angeblichen Gottesebenbildlichkeit des Menschen begründet wird. Dieser Begriff entzieht sich damit einer allgemein gültigen Rechtfertigung und erlaubt, Diskussionen schlagartig zu beenden, weil eine Ablehnung eines solchen Arguments damit als Blasphemie gebrandmarkt werden kann. Der dahlsche Vorschlag, jede behauptete Verletzung der Menschenwürde daraufhin zu prüfen, ob sie eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, führt daher eine handhabbare Konkretisierung und Präzisierung ein. Der Begriff der Menschenwürde – wenn man denn auf ihn nicht verzichten mag – wird damit operationabel, d. h. es lässt sich nachvollziehbar beurteilen, ob hier tatsächlich eine Verletzung von (verfassungsmäßig garantierten) Menschenrechten stattfindet, ob diese Verletzung vorsätzlich, achtlos, unbeabsichtigt oder gar unvermeidlich stattfindet, und es lässt sich die Schwere der Verletzung beurteilen. Letzteres kann dann von Bedeutung sein, wenn verschiedene Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen sind.
Embryonenforschung zum Beispiel mit dem Hinweis auf die Verletzung der Menschenwürde zu verbieten, wäre danach unbegründet, weil ein Embryo kein Mensch ist (ein Embryo ist ein Embryo!), folglich würde hier auch kein Menschenrecht verletzt. Gleiches gälte zum Beispiel auch bei der Beurteilung, ob eine helfende Maßnahme am Lebensende die Menschenwürde verletze. Denn welches Menschenrecht, das sich ja immer nur im Individuum konkretisieren kann, wird verletzt, wenn ein sterbenskranker Mensch um Erlösung von seinem unerträglich gewordenen Leiden bittet und diesen letzten Willen erfüllt bekommt?
www.uwelehnert.de
14. Unverzichtbare Menschenwürde
04.03.2010, Anton Berkmüller, LandshutWenn nun nach Vorstellung des Autors die Menschenwürde in der Bioethik nichts zu suchen hat, wird gerade in der Gentechnik mit ihren unabsehbaren Möglichkeiten der Öffentlichkeit eine Wertung vorgesetzt: Was 'gut' ist, bestimmt ein Forscherteam.
Jürgen Habermas schreibt: "Die neuen Technologien drängen uns einen öffentlichen Diskurs über das richtige Verständnis der kulturellen Lebensform (..) auf. Und die Philosophen haben keine guten Gründe mehr, diesen Streitgegenstand Biowissenschaftlern und Science-Fiction-begeisterten Ingenieuren zu überlassen." (J.H., Die Zukunft der menschlichen Natur; Ffm: Suhrkamp)
15. Ab wann ist Leben schützenswert? - Antwort auf Prof. Lehnert
04.03.2010, Edgar Dahl, MünsterWas die Sterbehilfe anbelangt, gebe ich Ihnen auf der ganzen Linie recht. Was die Embryonenforschung anbelangt, so würde ich Ihnen jedoch darin widersprechen, dass der Embryo kein Mensch sei. Ich halte die Frage "Ab wann ist der Mensch ein Mensch?" für vollkommen verfehlt. In meinen Augen lautet die Frage "Ab wann ist menschliches Leben schützenswert?"
Der menschliche Embryo und der menschliche Fetus sind sicherlich Menschen im rein deskriptiven Sinne, insofern sie tatsächlich Mitglieder der Spezies Homo sapiens sind. Doch was zur Debatte steht ist die Frage, ob sie auch Menschen im normativen Sinne sind - ob ihr Leben also denselben moralischen und rechtlichen Schutz verdient wie das Leben erwachsener Menschen.
Und meine Antwort auf diese Frage lautet "Nein!" In meinen Augen sind Moral und Recht dazu da, unsere Interessen zu schützen. Embryonen und Feten sind jedoch Wesen, die keine Interessen haben, ja noch nicht einmal haben können, weil ihnen die hierfür notwendigen neurobiologischen Voraussetzungen fehlen.
(Der Verfasser dieses Briefs ist Autor des oben genannten Spektrum-Artikels "Die Würde des Menschen ist antastbar!", Anm. d. Red.)
16. Würde längst antastbar
08.03.2010, Paul Kalbhen, GummersbachEin Beispiel von mir dazu, das die Inkonsequenz bioethischer Haltungen aufzeigt: In der Diskussion um embryonale Stammzellen dehnen "gewisse grüne Kreise" die Unantastbarkeit der Würde des Menschen bis zur Zeugung, also auf die Zygote aus, tolerieren oder gar fordern aber die grundsätzliche Freiheit zur Abtreibung menschlicher Embryos bzw. Föten - zur Befriedigung weiblicher Selbstverwirklichung oder männlicher Selbstbequemlichkeit. Dabei durchläuft der Embryo in seiner Embryogenese die Vorstufen der Evolution zur Menschwerdung, und der Fötus strukturiert und differenziert sich physisch immer mehr zum "ungeborenen Menschen"!
17. Spatz oder schweres Geschütz?
19.03.2010, Werner Kirsch, KölnSie schreiben in Ihrer Antwort auf meinen Leserbrief, ich habe mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Dann wäre Ihr Essay ein Spatz! Ich empfinde es aber eher als schweres Geschütz.
Meine Frage, warum Sie nicht dafür plädieren, den Begriff der Menschenwürde aus unserer Verfassung zu streichen, ist vielleicht etwas provokant; ich meine sie aber durchaus ernst: Sie schreiben, der Verweis auf die Menschenwürde sei inhaltsleer und überflüssig und der Begriff selbst redundant, da er ja durch die Menschenrechte abgedeckt sei.
Wenn dem so ist, dann würde ich zumindest nicht wollen, dass ein solch schwacher Begriff an so prominenter Stelle unserer Verfassung (und übrigens auch der UN-Menschenrechtscharta und des UN-Zivilpakts) steht. Wenn der Begriff der Menschenwürde aber als Grundlage und erklärtes Ziel unserer Verfassung geeignet ist, dann verstehe ich nicht, warum er gerade aus einer so wichtigen gesellschaftlichen Diskussion, wie die um die Bioethik, herausgehalten werden soll.
Das ist allein deswegen schon von Belang, weil jede die Biotechnologien betreffende Regelung nicht gegen die Menschenwürde verstoßen darf, um nicht vom Bundesverfassungsgericht über kurz oder lang als verfassungswidrig kassiert zu werden. Ich finde es schade, dass Sie in Ihrer Antwort darauf mit keinem Wort eingehen.
In Ihren Literaturhinweisen nennen Sie den Philosophen Franz Josef Wetz, der für die Niedersächsische Landeszentrale für Politische Bildung eine Broschüre mit einem ganz ähnlichen Titel wie der Ihres Essays verfasst hat – allerdings mit einem für mich hoffnungsvollen Fragezeichen: „Die Würde des Menschen: antastbar?“ Auch wenn ich mit vielen von Wetz’ Positionen nicht einverstanden bin, finde ich seinen Beitrag (pdf-Download) ausgesprochen lesenswert.
Zunächst legt Wetz dar, dass die Menschenwürde auf zwei Arten verstanden werden kann: Zum einen nämlich als Wesensmerkmal, das jedem Menschen von Geburt an mitgegeben ist, und zum anderen als Gestaltungsauftrag, jedem Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Die Idee der Würde als Wesensmerkmal lässt sich, so Wetz, ohne Rückgriff auf metaphysische Grundannahmen nicht sinnvoll definieren.
Weiter fordert Wetz, dass sich ein Staat in Zeiten des immer weiter fortschreitenden Pluralismus weltanschauungsneutral zu verhalten habe – allerdings nicht der einzelne Bürger, für den selbstverständlich (in Grenzen) Weltanschauungsfreiheit gelte. Aufgrund dieser Neutralität lasse sich also für den Staat (!) und damit auch für seine Verfassung die Menschenwürde als Wesensmerkmal nicht mehr aufrecht erhalten. Die gelte jedoch ausdrücklich nicht für die Würde als Gestaltungsauftrag! Der Staat habe also für menschenwürdige Rahmenbedingungen zu sorgen und dies geschehe, so Wetz, durch die Anerkennung und Umsetzung der Menschenrechte. Da der Staat die Menschenwürde nicht als Wesensmerkmal anerkennen dürfe, könne sie zwar nicht mehr Grundlage, wohl aber noch oberstes Ziel der Menschenrechte sein.
Wetz gibt den Begriff der Menschenwürde also ausdrücklich nicht auf und hält ihn auch nicht für redundant. Er warnt aber vor "jedem überzogenen Gebrauch des höchsten Rechtswerts". Eine so klare Analyse fehlt in Ihrem Essay, Herr Dahl, leider völlig.
Mein Hinweis, dass Heilsversprechungen nur allzu oft zu großem Unheil geführt haben (dabei habe ich natürlich die nationalsozialistischen Gräueltaten im Sinn gehabt, auch wenn ich es nicht so geschrieben habe), war bis an die Grenze der Frechheit provokant. Es ging mir nicht darum, Sie in eine rechts- oder sonst wie radikale Ecke zu stellen. Und sollten Sie es so verstanden haben, bitte ich Sie ausdrücklich um Entschuldigung. Trotzdem: Immer wenn jemand Manipulationen an Menschen damit begründet, es sei doch alles zu ihrem Wohle und zu dem der Menschheit, werde ich ganz hellhörig.
Ich komme noch mal auf Ihr Beispiel des menschlichen Herzens, in das die Herzklappen eines Schweins transplantiert wurden, zurück und auf den Grund, warum ich es für falsch halte: Man wird dem Menschen das tierische Gewebe wohl nicht (nur) aus wissenschaftlicher Neugier implantiert haben, sondern vermutlich weil er so krank war, dass er ohne den Eingriff nicht überlebt hätte.
Idealerweise haben die Ärzte vor dem Eingriff Chancen und Risiken abgewogen und den Patienten ausführlich darüber aufgeklärt. Die letzte Entscheidungsgewalt liegt selbstverständlich beim Patienten. Lehnt er den Eingriff aus welchen Gründen auch immer ab, wird er nicht durchgeführt, selbst wenn er medizinisch noch so angezeigt wäre. Ich glaube auch nicht, dass bei Vielen grundsätzliche ethische Bedenken gegen die Transplantation von tierischem Gewebe in den menschlichen Körper bestehen, wenn sie unter solchen Umständen geschehen – solange es sich vielleicht nicht gerade um das Gehirn handelt.
Wenn Sie aber bei einer Gentherapie, zumindest bei einem Eingriff in die menschliche Kernbahn, tierische Genschnipsel in das menschliche Erbgut einschleusen, können Sie den später daraus entstehenden Menschen nicht über Chancen und Risiken aufklären und auch nicht sein Einverständnis einholen. Das wäre vielleicht so eben noch vertretbar, wenn man die Risiken wirklich kennen würde und diese klein sind (Nullrisiko ist utopisch).
Hier gibt es aber ein prinzipielles Problem: Jedes Medikament und jedes medizinische Verfahren muss ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es am Patienten angewendet werden darf. Nach erfolgreich bestandenen in-vitro- und Tierversuchen folgen die klinischen Studien, bei denen das Medikament bzw. das Verfahren an erwachsenen Freiwilligen, die zuvor über mögliche Risiken informiert wurden, getestet wird. Wie wollen Sie das bei Gentherapien (ich meine hier jetzt nur Kernbahntherapien vor der Geburt) durchführen?
Das Genmaterial oder der Embryo mögen möglicherweise noch nicht schützenswert sein, wohl aber der später daraus entstehende Mensch. Und den können Sie schlecht um Erlaubnis fragen. Mit dem mutmaßlichen Willen zu argumentieren, ist bei kaum geklärten Risiken reichlich kühn. Ob Eltern so weit über ihre späteren Kinder verfügen dürfen, halte ich zumindest für sehr fraglich. Wer meint, dass in diesem Fall zuvor durchgeführte Tierversuche reichen müssten, den erinnere ich an den Contergan-Wirkstoff Thalidomid, der sich im Tierversuch nicht als fruchtschädigend erwiesen hat.
Angenommen man wischt alle diese Bedenken beiseite und führt die klinischen Tests doch durch. Geht alles gut und zeigen sich bei dem späteren Menschen keine Nebenwirkungen, hat das möglicherweise (!) kein Rechtsfolgen. Zeigen sich jedoch unerwünschte Auswirkungen, beispielsweise schwere Missbildungen, ist das verfassungsrechtlich ein Verstoß gegen den Schutz der körperlichen Unversehrtheit, strafrechtlich schwere Körperverletzung und zivilrechtlich vermutlich der Ruin des Experimentators.
Sie fragen, warum wir denn dann Kinder impfen, die wir ja auch nicht rechtswirksam um Erlaubnis fragen können und bei denen das Einverständnis der Eltern reichen muss. Das ist zwar richtig, aber Impfungen sind wenigstens zuvor ausreichend an Erwachsenen getestet worden, so dass eine verantwortungsvolle Risikoabwägung möglich ist. Möglicherweise reagiert der kindliche Körper aber anders als der erwachsene. Das ist in der Tat ein Problem; und ich muss zugeben, dass Ihr drittes Beispiel besser ist als die beiden davor.
Ich komme noch zu einem anderen Punkt: Bei der Keimbahntherapie wird in das menschliche Erbgut eingegriffen, um bestimmte Eigenschaften des späteren Individuums (und seine Nachkommen!) zu beeinflussen. Damit befinden wir uns im Bereich der Eugenik, zu deutsch Erbhygiene. Nun ist das Wort Erbhygiene oder Rassenhygiene, wie sie im deutschen Sprachraum ab 1895 (bis 1945) genannt wurde, geeignet, an die Nazigräuel zu erinnern und damit sofortige Ablehnung zu provozieren, also gut als Totschlagargument geeignet.
In der Tat wird man die Eugenik wohl differenzierter betrachten müssen. Erstens gibt es eugenische Ideen bereits in der Antike, auch wenn sie im 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Europa, den USA und anderen Nationen ihre Hochzeit hatten. Und zweitens gab es auch eugenisches Gedankengut im Sozialismus, der Sozialdemokratie, im Katholizismus und Protestantismus und liberalen und demokratischen Strömungen. Wir können aber nicht so tun, als hätte es das Dritte Reich mit seiner Züchtung des vermeintlich wertvolleren Menschen nicht gegeben oder seine abscheulichen Methoden einfach als Missbrauch einer eigentlich guten Idee abtun. Der deutsche Arzt Wilhelm Schallmayer (1857 – 1919), der damals zu den gemäßigteren Eugenikern gehörte, entwarf – sicher mit guter Absicht – bevölkerungspolitische Maßnahmen zum Schutz nicht des rassischen, sondern des "nationalen organischen Erbguts". Seine Ideen wurden später von den Nazis aufgegriffen, "verfeinert" und angewendet. Meines Erachtens sollte der Fall Schallmayer jedem, der mit durchaus guten Absichten eugenische Ziele verfolgt oder in diese Richtung forscht, eine Warnung davor sein, dass seine Ideen oder Forschungsergebnisse auch von Personen mit weniger guten Absichten genutzt werden können.
Sind an der Eugenik nur einige Vorgehensweisen (Tötung erblich Minderwertiger, Zwangssterilisation, Eheverbot etc.) ethisch verwerflich, nicht aber die eugenischen Ziele selbst? Das ist zu einfach. Selbst wenn im Dritten Reich humanere Methoden, wie sie heute oder zumindest bald die Gentechnik zur Verfügung stellen kann, angewendet worden wären, wäre die diskriminierende Absicht bestehen geblieben. Ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte – und die Menschenwürde.
Auch die Unterteilung in positive und negative Eugenik hilft nur wenig. Oft wird die negative Eugenik, die negativ bewertete (zum Beispiel krankmachende) Erbanlagen verringern will, als ethisch unbedenklich oder unbedenklicher bezeichnet als ihr positives Pendant, das als positiv erachtete und damit vermeintlich "wertvollere" Erbanlagen vermehren möchte. Ich halte die Trennung zwischen positiver und negativer Eugenik für reichlich formal: Wer Krankheiten verhindern möchte, kann dies als Verminderung "kranker" oder als Vermehrung "gesunder" Erbanlagen sehen. Außerdem ist die Trennlinie zwischen gesund und krank alles andere als scharf, unterliegt oft subjektiven Kriterien und sich im Laufe der Geschichte wandelnden Ansichten.
Auf der anderen Seite steht die Bekämpfung schwerwiegender Krankheiten mit Mitteln der Gentherapie (Keimbahntherapie). Soll man das lassen, nur um jedes Fitzelchen Eugenik zu vermeiden? Ist das verantwortbar? Man wird wohl nicht um eine Abwägung im Einzelfall herumkommen. Nehmen wir das Beispiel Krebs. Viele Krebserkrankungen sind heute gut heilbar. Außerdem sind meines Wissens die meisten Krebsarten nicht ausschließlich genetisch bedingt, sondern es gibt allenfalls eine erbliche Disposition, die sich durch eine Gentherapie verringern (tatsächlich ganz ausschalten?) lässt. Ich halte es schon für ethisch bedenklich, eine spätere Person, deren Einverständnis ich vorher nicht einholen kann, mit einer Methode, über deren Risiken ich wenig weiß, vor einer Krankheit schützen zu wollen, welche die Person vielleicht gar nicht bekommt, und die, falls sie doch auftritt, gut heilbar ist. Bei einer unheilbaren Krebsform mit schwerem, leidvollen Krankheitsverlauf und hoher erblicher Disposition dürfte die Entscheidung wohl anders ausfallen.
Franz Josef Wetz plädiert dafür, dass derjenige, der den Begriff Menschenwürde verwendet, zuvor sagen soll, was er damit meint. Ich plädiere dafür, dass derjenige, der eugenische Ideen äußert, dazu sagen soll, wie weit er dabei gehen will.
18. Anmerkungen zu Edgar Dahls Antwort auf meinen Leserbrief
22.03.2010, Werner Kirsch, KölnSie schreiben in Ihrer Antwort auf meinen Leserbrief, ich habe mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Dann wäre Ihr Essay ein Spatz! Ich empfinde es aber eher als schweres Geschütz.
Meine Frage, warum Sie nicht dafür plädieren, den Begriff der Menschenwürde aus unserer Verfassung zu streichen, ist vielleicht etwas provokant; ich meine sie aber durchaus ernst: Sie schreiben, der Verweis auf die Menschenwürde sei inhaltsleer und überflüssig und der Begriff selbst redundant, da er ja durch die Menschenrechte abgedeckt sei. Wenn dem so ist, dann würde ich zumindest nicht wollen, dass ein solch schwacher Begriff an so prominenter Stelle unserer Verfassung (und übrigens auch der UN-Menschenrechtscharta und des UN-Zivilpakts) steht. Wenn der Begriff der Menschenwürde aber als Grundlage und erklärtes Ziel unserer Verfassung geeignet ist, dann verstehe ich nicht, warum er gerade aus einer so wichtigen gesellschaftlichen Diskussion, wie die um die Bioethik, herausgehalten werden soll. Das ist allein deswegen schon von Belang, weil jede die Biotechnologien betreffende Regelung nicht gegen die Menschenwürde verstoßen darf, um nicht vom Bundesverfassungsgericht über kurz oder lang als verfassungswidrig kassiert zu werden. Ich finde es schade, dass Sie in Ihrer Antwort darauf mit keinem Wort eingehen.
In Ihren Literaturhinweisen nennen Sie den Philosophen Franz Josef Wetz, der für die Niedersächsische Landeszentrale für Politische Bildung eine Broschüre mit einem ganz ähnlichen Titel, wie der Ihres Essays verfasst hat – allerdings mit einem für mich hoffnungsvollen Fragezeichen: „Die Würde des Menschen: antastbar?“ Auch wenn ich mit vielen von Wetz’ Positionen nicht einverstanden bin, finde ich seinen Beitrag ausgesprochen lesenswert. (www.politische-bildung.de/niedersachsen/wuerde_menschen.pdf)
Zunächst legt Wetz dar, dass die Menschenwürde auf zwei Arten verstanden werden kann: Zum einen nämlich als Wesensmerkmal, das jedem Menschen von Geburt an mitgegeben ist, und zum anderen als Gestaltungsauftrag, jedem Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Die Idee der Würde als Wesensmerkmal lässt sich, so Wetz, ohne Rückgriff auf metaphysische Grundannahmen nicht sinnvoll definieren. Weiter fordert Wetz, dass sich ein Staat in Zeiten des immer weiter fortschreitenden Pluralismus weltanschauungsneutral zu verhalten habe – allerdings nicht der einzelne Bürger, für den selbstverständlich (in Grenzen) Weltanschauungsfreiheit gelte. Auf Grund dieser Neutralität lasse sich also für den Staat (!) und damit auch für seine Verfassung die Menschenwürde als Wesensmerkmal nicht mehr aufrechterhalten. Die gelte jedoch ausdrücklich nicht für die Würde als Gestaltungsauftrag! Der Staat habe also für menschenwürdige Rahmenbedingungen zu sorgen und dies geschehe, so Wetz, durch die Anerkennung und Umsetzung der Menschenrechte. Da der Staat die Menschenwürde nicht als Wesensmerkmal anerkennen dürfe, könne sie zwar nicht mehr Grundlage, wohl aber noch oberstes Ziel der Menschenrechte sein. Wetz gibt den Begriff der Menschenwürde also ausdrücklich nicht auf und hält ihn auch nicht für redundant. Er warnt aber vor „jedem überzogenen Gebrauch des höchsten Rechtswerts“. Eine so klare Analyse fehlt in Ihrem Essay, Herr Dahl, leider völlig.
Mein Hinweis, dass Heilsversprechungen nur allzu oft zu großem Unheil geführt haben (dabei habe ich natürlich die nationalsozialistischen Gräueltaten im Sinn gehabt, auch wenn ich es nicht so geschrieben habe), war bis an die Grenze der Frechheit provokant. Es ging mir nicht darum, Sie in eine rechts- oder sonst wie radikale Ecke zu stellen. Und sollten Sie es so verstanden haben, bitte ich Sie ausdrücklich um Entschuldigung. Trotzdem: Immer wenn jemand Manipulationen an Menschen damit begründet, es sei doch alles zu ihrem Wohle und zu dem der Menschheit, werde ich ganz hellhörig.
Ich komme noch mal auf Ihr Beispiel des menschlichen Herzens, in das die Herzklappen eines Schweins transplantiert wurden, zurück und warum ich es für falsch halte: Man wird dem Menschen das tierische Gewebe wohl nicht (nur) aus wissenschaftlicher Neugier implantiert haben, sondern vermutlich weil er so krank war, dass er ohne den Eingriff nicht überlebt hätte. Idealerweise haben die Ärzte vor dem Eingriff Chancen und Risiken abgewägt und den Patienten ausführlich darüber aufgeklärt. Die letzte Entscheidungsgewalt liegt selbstverständlich beim Patienten. Lehnt er den Eingriff aus welchen Gründen auch immer ab, wird er nicht durchgeführt, selbst wenn er medizinisch noch so angezeigt wäre. Ich glaube auch nicht, dass bei Vielen grundsätzliche ethische Bedenken gegen die Transplantation von tierischem Gewebe in den menschlichen Körper bestehen, wenn sie unter solchen Umständen geschehen – solange es sich vielleicht nicht gerade um das Gehirn handelt.
Wenn Sie aber bei einer Gentherapie, zumindest bei einem Eingriff in die menschliche Kernbahn, tierische Genschnipsel in das menschliche Erbgut einschleusen, können Sie den später daraus entstehenden Menschen nicht über Chancen und Risiken aufklären und auch nicht sein Einverständnis einholen. Das wäre vielleicht so eben noch vertretbar, wenn man die Risiken wirklich kennen würde und diese klein sind (Nullrisiko ist utopisch). Hier gibt es aber ein prinzipielles Problem: Jedes Medikament und jedes medizinische Verfahren müssen ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie am Patienten angewendet werden dürfen. Nach erfolgreich bestandenen In-vitro- und Tierversuchen folgen die klinischen Studien, bei denen das Medikament bzw. das Verfahren an erwachsenen Freiwilligen, die zuvor über mögliche Risiken informiert wurden, getestet wird. Wie wollen Sie das bei Gentherapien (ich meine hier jetzt nur Kernbahntherapien vor der Geburt) durchführen? Das Genmaterial oder der Embryo mögen möglicherweise noch nicht schützenswert sein, wohl aber der später daraus entstehende Mensch. Und den können Sie schlecht um Erlaubnis fragen. Mit dem mutmaßlichen Willen zu argumentieren, ist bei kaum geklärten Risiken reichlich kühn. Ob Eltern so weit über ihre späteren Kinder verfügen dürfen, halte ich zumindest für sehr fraglich. Wer meint, dass in diesem Fall zuvor durchgeführte Tierversuche reichen müssten, den erinnere ich an den Contergan-Wirkstoff Thalidomid, der sich im Tierversuch nicht als fruchtschädigend erwiesen hat.
Angenommen man wischt alle diese Bedenken beiseite und führt die klinischen Tests doch durch. Geht alles gut und zeigen sich bei dem späteren Menschen keine Nebenwirkungen, hat das möglicherweise (!) kein Rechtsfolgen. Zeigen sich jedoch unerwünschte Auswirkungen, beispielsweise schwere Missbildungen, ist das verfassungsrechtlich ein Verstoß gegen den Schutz der körperlichen Unversehrtheit, strafrechtlich schwere Körperverletzung und zivilrechtlich vermutlich der Ruin des Experimentators.
Sie fragen, warum wir denn dann Kinder impfen, die wir ja auch nicht rechtswirksam um Erlaubnis fragen können und bei denen das Einverständnis der Eltern reichen muss. Das ist zwar richtig, aber Impfungen sind wenigstens zuvor ausreichend an Erwachsenen getestet worden, so dass eine verantwortungsvolle Risikoabwägung möglich ist. Möglicherweise reagiert der kindliche Körper aber anders als der erwachsene. Das ist in der Tat ein Problem; und ich muss zugeben, dass Ihr drittes Beispiel besser ist als die beiden davor.
Ich komme noch zu einem anderen Punkt: Bei der Kernbahntherapie wird in das menschliche Erbgut eingegriffen, um bestimmte Eigenschaften des späteren Individuums (und seine Nachkommen!) zu beeinflussen. Damit befinden wir uns im Bereich der Eugenik, zu deutsch Erbhygiene. Nun ist das Wort Erbhygiene oder Rassenhygiene, wie sie im deutschen Sprachraum ab 1895 (bis 1945) genannt wurde, geeignet, an die Nazigräuel zu erinnern und damit sofortige Ablehnung zu provozieren, also gut als Totschlagargument geeignet. In der Tat wird man die Eugenik wohl differenzierter betrachten müssen. Erstens gibt es eugenische Ideen bereits in der Antike, auch wenn sie im 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Europa, den USA und anderen Nationen ihre Hochzeit hatten. Und zweitens gab es auch eugenisches Gedankengut im Sozialismus, der Sozialdemokratie, im Katholizismus und Protestantismus und liberalen und demokratischen Strömungen. Wir können aber nicht so tun, als hätte es das Dritte Reich mit seiner Züchtung des vermeintlich wertvolleren Menschen nicht gegeben oder seine abscheulichen Methoden einfach als Missbrauch einer eigentlich guten Idee abtun. Der deutsche Arzt Wilhelm Schallmayer (1857–1919), der damals zu den gemäßigteren Eugenikern gehörte, entwarf – sicher mit guter Absicht – bevölkerungspolitische Maßnahmen zum Schutz nicht des rassischen, sondern des „nationalen organischen Erbguts“. Seine Ideen wurden später von den Nazis aufgegriffen, „verfeinert“ und angewendet. Meines Erachtens sollte der Fall Schallmayer jedem, der mit durchaus guten Absichten eugenische Ziele verfolgt oder in diese Richtung forscht, eine Warnung davor sein, dass seine Ideen oder Forschungsergebnisse auch von Personen mit weniger guten Absichten genutzt werden können.
Sind an der Eugenik nur einige Vorgehensweisen (Tötung erblich Minderwertiger, Zwangssterilisation, Eheverbot etc.) ethisch verwerflich, nicht aber die eugenischen Ziele selbst? Das ist zu einfach. Selbst wenn im Dritten Reich humanere Methoden, wie sie heute oder zumindest bald die Gentechnik zur Verfügung stellen kann, angewendet worden wären, wäre die diskriminierende Absicht bestehen geblieben. Ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte – und die Menschenwürde. Auch die Unterteilung in positive und negative Eugenik hilft nur wenig. Oft wird die negative Eugenik, die negativ bewertete (zum Beispiel krank machende) Erbanlagen verringern will, als ethisch unbedenklich oder unbedenklicher bezeichnet als ihr positives Pendant, das als positiv erachtete und damit vermeintlich „wertvollere“ Erbanlagen vermehren möchte. Ich halte die Trennung zwischen positiver und negativer Eugenik für reichlich formal: Wer Krankheiten verhindern möchte, kann dies als Verminderung „kranker“ oder als Vermehrung „gesunder“ Erbanlagen sehen. Außerdem ist die Trennlinie zwischen gesund und krank alles andere als scharf, unterliegt oft subjektiven Kriterien und sich im Lauf der Geschichte wandelnden Ansichten.
Auf der anderen Seite steht die Bekämpfung schwerwiegender Krankheiten mit Mitteln der Gentherapie (Kernbahntherapie). Soll man das lassen, nur um jedes Fitzelchen Eugenik zu vermeiden? Ist das verantwortbar? Man wird wohl nicht um eine Abwägung im Einzelfall herumkommen. Nehmen wir das Beispiel Krebs. Viele Krebserkrankungen sind heute gut heilbar. Außerdem sind meines Wissens die meisten Krebsarten nicht ausschließlich genetisch bedingt, sondern es gibt allenfalls eine erbliche Disposition, die sich durch eine Gentherapie verringern (tatsächlich ganz ausschalten?) lässt. Ich halte es schon für ethisch bedenklich, eine spätere Person, deren Einverständnis ich vorher nicht einholen kann, mit einer Methode, über deren Risiken ich wenig weiß, vor einer Krankheit schützen zu wollen, welche die Person vielleicht gar nicht bekommt, und die, falls sie doch auftritt, gut heilbar ist. Bei einer unheilbaren Krebsform mit schwerem, leidvollen Krankheitsverlauf und hoher erblicher Disposition dürfte die Entscheidung wohl anders ausfallen.
Franz Josef Wetz plädiert dafür, dass derjenige, der den Begriff Menschenwürde verwendet, zuvor sagen soll, was er damit meint. Ich plädiere dafür, dass derjenige, der eugenische Ideen äußert, dazu sagen soll, wie weit er dabei gehen will.
19. Edgar Dahl, quo vadis?
30.03.2010, Paul Kalbhen, GummersbachDer Leser bezieht sich auf Edgar Dahls Antwort auf den Leserbrief von Herrn Lehnert vom 3.3.2010, Anm. d. Red.)
20. Verhältnis Menschenwürde - Menschenrechte
05.04.2010, Anton Berkmüller, LandshutAllerdings erschöpft sich die Menschenwürde nicht in den Menschenrechten. Z.B. kann der Wunsch nach einem menschenwürdigen Sterben nicht zu einem Recht erhoben werden, da keine einigermaßen verbindliche Definition möglich ist. Gerade das unscharfe Wort 'Menschenwürde' fordert jedoch zu einer ständigen wie auch notwendigen Diskussion über seinen Inhalt heraus, ohne dass er je klar umrandet werden kann.
Wer Menschenrechte verletzt, verletzt auch die Menschenwürde. Eine Verletzung von Menschenwürde ist aber nicht notwendig mit einer Verletzung von Menschenrechten verbunden. Der Begriff 'Menschenwürde' ist umfassender.
21. Bitte mehr Bio in die Ethik
21.04.2010, Dr. Jens Rudat, KarlsruheBakterien als „tierische Zellen“ zu bezeichnen würde schon einem Biologie-Zweitsemesterstudenten nicht mehr verziehen; Bakterien (oder allgemein Prokaryonten) sind von sämtlichen Tieren evolutionsbiologisch weiter entfernt als eine (eukaryontische) deutsche Eiche.
Und ausgerechnet die Darmbakterien bzw. deren Vergesellschaftung mit Homo sapiens als Beispiel für bereits existente menschliche Chimären heranzuziehen, ist absurd. Bei einer Chimäre handelt es sich um Kreuzungen bzw. Verschmelzungen auf zellulärer bzw. chromosomaler Ebene, wohingegen die angesprochenen Bakterienzellen sich außerhalb unserer Körperzellen befinden (besser ist das!) – zumal gerade die Darmflora im Grunde noch nicht einmal richtig „in uns“ lokalisiert ist: Grob schematisch sind wir ja ein Hohlzylinder, der Darm ist also mehr oder weniger „außen“; ansonsten würde das Immunsystem bei jeder (unvermeidlichen) Zufuhr von Bakterien mit der Nahrung Zeter und Mordio schreien (man gebe einen Becher probiotischen Joghurt in die offene Bauchhöhle …). Nach dieser Argumentation wäre jeder Schnupfen eine Chimäre. Angebrachter wäre hier die Erwähnung des viralen Ursprungs vermutlich nicht einmal geringer Teile unseres Erbgutes. Gegebenenfalls könnte man auch Warzen oder generell virusinfizierte Zellen heranziehen.
Des Weiteren mutet die postulierte Einschleusung des (einen?) Resistenzgens gegen Aids oder gar Krebs ins menschliche Genom doch sehr nach Milchmädchengenetik an.
Also vielen Dank für das Anstoßen einer meines Erachtens wichtigen Diskussion zum Thema „Menschenwürde“, aber gerade wegen des vom Autor zu Recht kritisierten „Mangels an Argumenten“ sollte man sich als Wissenschaftler um fachliche Recherche bemühen (bezüglich Hegel, Kant & Co. ging es ja auch); sonst mutiert der beabsichtigte Lanzenbruch für die Wissenschaft in der bioethischen Debatte schnell zum Bärendienst.
22. Begriff der Würde des Menschen wertvoll
28.04.2010, Jürgen Bettecken, RegensburgDas dabei vorgetragene Hauptargument, dass jede Verletzung der Menschenwürde viel besser als eine Verletzung eines Menschenrechtes zu beschreiben erweist sich als wenig stichhaltig.
Die "International bill of human rights" der Vereinten Nationen zum Beispiel stellen den Status quo der Geistes- und Rechtsgeschichte der gegenwärtigen und der zurückliegenden Epochen dar, nicht jedoch deren Endpunkt. Zum Beispiel behandeln die derzeit formulierten Menschenrechte der UN keinerlei bioethische Fragestellungen.
Sich bei eben diesen Fragestellungen auf die Menschenrechte berufen zu wollen suggeriert zumindest im Umkehrschluss gegen legislative Regulierungen im umstrittenen Feld der Gentechnik einzutreten. Wohin weit gehende Deregulierung führt, hat man jüngst bei den internationalen Finanzmärkten bewundern dürfen. Während es sich dort jedoch lediglich um pekuniären Schaden gehandelt hat, möchte ich mir die möglichen Folgen einer deregulierten Gentechnik gar nicht weiter ausmalen.
Keine 60 Jahre nach Watson/Crick glauben machen zu wollen, dass man ein in 4 Milliarden Jahren Evolution entstandenes höchst komplexes System Homo sapiens, welches bisher, wenn überhaupt nur höchst rudimentär in seinen Zusammenhängen verstanden wird, nebenwirkungsfrei verbessern zu können geht weit über das hinaus, was ich mit dem Begriff Hybris zu bezeichnen vermag.
In diesem Zusammenhang könnte übrigens Michel de Montaigne weiterhelfen, dass "die Anmaßung unsere natürliche Erbkrankheit ist".
Im Kontext des Neuro-Enhancements von Nebenwirkungsfreiheit und Selbstbestimmung zu sprechen verbietet sich von selbst, da sich die Nebenwirkung direkt aus dem Postulat ergibt. Abgesehen von der Fragestellung, wer über eine Verbesserung von emotionalen oder kognitiven Fähigkeiten bestimmen soll, würde de facto ein Zwang zur Anwendung auch bei Personen entstehen, die dieses gar nicht wollen.
Dass man Szenarien wie zum Beispiel
-> allgemeine Unzufriedenheit, also Happy Pill
-> zu wenig Nestwärme bei unseren Kleinen, also Parental Care Pill
-> wozu überhaupt dieser unproduktive Schlaf? Also Twentyfour-Seven Awake Pill
und so weiter als Verbesserungen empfinden kann, zeugt meines Erachtens von einem reduzierten Menschenverständnis.
Im deutschen Recht finden die Menschenrechte im Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes an exponierter Stelle Berücksichtigung. Dem übergeordnet wird jedoch noch der Begriff der Menschenwürde (Artikel 1, Absatz 1).
Die Menschenwürde wird hier als zentraler Begriff und oberste Maxime zum Leitfaden allen weiteren Handelns und eben nicht wie von Edgar Dahl postuliert zur bloßen Deklaration. Nicht umsonst steht Artikel 1 zusätzlich unter besonderem Schutz des Artikels 79 GG.
Unter dieser Maxime müssen situationsbezogen und kontinuierlich Paragraphen zur notwendigen legislativen Regulierung der sich dynamisch entwickelnden biotechnologischen Möglichkeiten abgeleitet werden.
Sowohl unter dem rein heilenden Aspekt als auch dezidiert mit Hinblick auf Transhumanismus Bestrebungen meine ich, dass der Begriff der Würde des Menschen noch nie so wertvoll war wie in diesem Kontext.
23. Diskussion am Wesen der Würde vorbei
04.06.2010, Dr. Karl-Heinz Unkelbach, KölnDie Wuerde des Menschen gehoert untrennbar zu seinem Wesen wie die Seele. Jeder Mensch (das Kind, das neben einer Muelltonne in Afrika aufwaechst, oder die englische Koenigin oder der Jude, Zigeuner, Kommunist und Behinderte in den Konzentrationslagern oder der verwirrte Mensch im Altersheim) hat seine volle Wuerde, die durchs nichts und niemanden beschaedigt werden kann. Der Paragraf 1 des Grundgesetzes gehoert also in die Praeambel. Im Grundgesetz geht es meiner Meinung nach um Menschenrechte, also um juristische Fragen. Diese werden von der jeweiligen Gesellschaft zugewiesen. Menschenrechte sind in Asien etwas anderes als in Europa. Die Menschenrechte der UNO sind ein Kompromiss auf niedriger Basis. Wenn unser Verfassungsgericht feststellt, dass ein Kind, das auf Klassenfahrten nicht mitfahren kann, ein unwuerdiges Leben fuehrt, so waere dies in Suedamerika sicherlich nicht voll verstanden. Es geht also eigentlich um ein Recht.
Seine Menschenwuerde kann man nur selbst antasten, wenn man die Rechte anderer antastet oder sich selbst zerstoert.
24. Herr Bettecken, einige Verständnisprobleme ...
09.01.2012, Dr. Roland PardonHat jemand behauptet, NEBENwirkungsfrei hier etwas hervorbringen zu können? Womöglich gar im ersten Anlauf? JEDES Medikament hat Nebenwirkungen, außen den wirkungslosen, z.B., homöopathische Glaubuli. Und trotz der Nebenwirkungen ist der Einsatz von Medikamenten nach meiner Auffassung moralisch geboten - ohne Antibiotika lebten viele Menschen nicht mehr, mich eingeschlossen. Was ist daran Hybris? Wie könnte man besser verstehen lernen, damit es nicht mehr nach Ihrem Verständnis Hybris wäre, außer durch EXPERIMENTE?
"Im Kontext des Neuro-Enhancements von Nebenwirkungsfreiheit und Selbstbestimmung zu sprechen verbietet sich von selbst, da sich die Nebenwirkung direkt aus dem Postulat ergibt."
Wie bitte? Da kann ich nur versuchen, mir einen Reim drauf zu machen - in sich verständlich ist dieser Satz auch nach mehrfachem Lesen nicht. Ich versuche es folgendermaßen:
Das von Ihnen gemeinte Postulat ist: Ein Neuro-Enhancement ist nur eines, wenn es auch wirklich enhanced, also eine Wirkung zeigt. Ist das richtig vermutet? - Auch hier müssten Sie dann wieder gegen JEDES Medikament sein.
Ihr Begriff von Menschenwürde war noch nie so verwirrend, wie in diesem Kontext.
25. Was sind denn für Sie die Kriterien für Menschenwürde, Herr Unkelbach?
11.01.2012, Dr. Roland PardonAber Sie sind sicher ein fairerer Disputant. Deshalb frage ich Sie, woran erkenne ich, dass ein Demenzkranker, ein Neugeborenes, oder ein 7 Tage alter Fötus in der gleichen Weise und im gleichen Maße Menschenwürde hat wie ein gesunder Erwachsener? Offenbar sind die Unterschiede sehr augenfällig; Gemeinsamkeiten, z.B. des humanen Fötus mit dem eines Schweines sind auch zunächst augenfällig - wo liegen also Ihre Kriterien? Auf Ihre Gründe bin ich gespannt. Aber bitte solche Gründe, die jeder in dieser Gesellschaft verstehen und als gültig anerkennen kann, auch Atheisten wie ich.
Mit der Antwort auf die vorige Frage hätten Sie dann auch die Frage nach dem ominösen Wesen der Würde, die Sie aufwarfen, beantwortet. Gegenstand von Dahls Artikel war die Schwierigkeit, solche Kriterien zu nennen - deshalb bin ich besonders gespannt.
Noch ein Literaturhinweis: Franz Josef Wetz, Illusion Menschenwürde - Aufstieg und Fall eines Grundwertes, Klett-Cotta, 2005.