Der ländliche Raum erbringt für die Bewohner der städtischen Ballungsgebiete eine Vielzahl ökologischer Leistungen: Er versorgt sie mit Trinkwasser und frischer Luft, verschafft ihnen Gelegenheit zu Naherholung, Landschaftsgenuß und Freizeitaktivitäten und etlichen Stadtmenschen auch den Platz für ein Häuschen im Grünen. Solche Leistungen werden bislang nicht bezahlt, ebensowenig wie der ländliche Raum dafür entschädigt wird, daß er organische Abfälle in den Kreislauf zurückführt, den Schadstoffausstoß der Industrie durch Verdünnung erst erträglich macht und Überschwemmungen in der Folge heftiger Niederschläge abmildert, indem er große Versickerungsflächen bereitstellt, während städtische Flächen großräumig versiegelt sind.

Es ist heute nicht mehr sinnvoll, diese Leistungen als freie Güter anzusehen. Einerseits werden sie immer knapper; andererseits steht ihre Erbringung häufig im Konflikt mit den Interessen der Landwirtschaft: Intensive Düngung beeinträchtigt das Grundwasser, modern bewirtschaftete Ackergroßflächen sind touristisch reizlos, und die langfristige ökologische Funktion naturnaher Flächen – die Erhaltung der Artenvielfalt – konkurriert mit dem Bedarf an Anbaufläche.

Bislang versuchen Gesetzgebung und Verwaltung, diese Interessenkonflikte durch eine Vielzahl von Maßnahmen zu regeln. So hat sich die Zahl der umweltbezogenen Gesetze, Verordnungen und rechtlichen Regulierungen seit 1980 vervierfacht. In aller Regel betreffen diese Vorschriften nur einen kleinen Ausschnitt der Gesamtproblematik; sie sind nicht auf ein Gesamtkonzept, sondern vorrangig auf die nachträgliche Reparatur einzelner, bereits eingetretener Schäden ausgerichtet, unkoordiniert und äußerst restriktiv; sie erregen deshalb bei den Betroffenen beträchtlichen Unmut. Gemessen an der Masse der Vorschriften ist ihr Erfolg kläglich.

Mehr denn je ist eine stärker integrierende Politikgestaltung geboten. Sie ist vom Prinzip her schwieriger als eine Umweltpolitik im industrie