Um uns vor Missbrauch durch Neurotechnologie zu schützen, brauchen wir ein Grundrecht auf Gedankenfreiheit. Auf dem Weg dorthin können wir womöglich auch den Disput um Verantwortung und Willensfreiheit beilegen.
Henrik Walter ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie sowie promovierter Philosoph. Er leitet die Abteilung für Medizinische Psychologie am Universitätsklinikum Bonn.
Gedankenlesen kannte man bis vor Kurzem allenfalls aus
Sciencefiction-Romanen, Hollywood-Filmen oder von Jahrmärkten. Doch inzwischen beschäftigen sich auch Wissenschaftler damit. So können wir mittlerweile anhand von Hirnsignalen vorhersagen, ob eine Person im Laborexperiment ihren rechten oder linken Zeigefinger bewegen wird, ob sie sich ein Haus oder ein Gesicht vorstellt oder ob jemand eine aus dem Stapel gezogene Spielkarte wahrheitsgetreu benennt. Auch können vollständig gelähmte Patienten über »Brain Machine Interfaces« (BCI) quasi per Gedankenkraft mit ihrer Umwelt kommunizieren
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